Normalerweise können Eltern einen Schadenfreiheitsrabatt auf die Kinder übertragen (Verwandschaft 1. Grades). Fall jedoch die Eltern während des Zeitraums, der übertragen werden soll, mit dem Versicherer einen Tarif "nur Nutzung durch VN und Partner" vereinbart haben, wird es mit der Übertragung schwer. Es muß nämlich bestätigt werden, dass das Kind das Fahrzeug nicht nur gelegentlich gefahren hat. Falls derartiges dann bestätigt wird, kann der Versicherer möglicherweise sogar einen Jahresbeitrag als Strafe erheben, aber auf jeden Fall die Übertragung ablehen. Weil: Was nicht sein kann, kann nicht sein....
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