Für Schüler, die ALG II bzw. Sozialgeld bekommen gilt ab 1. Juni 2010 eine neue Regelung bez. derern Ferienverdienst. Schülern unter 25, die eine allgemein- bzw. berufsbildende Schule besuchen, bleibt von deren Ferienjob ein Betrag bis € 1200,00 im Jahr anrechnungsfrei. Der Ferienjob darf für höchstens 4 Wochen im Jahr ausgeführt werden.
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