1

Schmerzensgeld beim Arzt

Tipp von frederic frederic

Führen Hygienemängel in der Arztpraxis dazu, dass eine Patientin durch eine Spritze einen Abszess bekommt, der eine zweiwöchige stationäre Behandlung erforderlich macht, muss der Arzt Schadenersatz leisten und Schmerzensgeld zahlen. Er hätte technische und organisatorische Vorkehrungen treffen müssen, damit es nicht zur Keimübertragung kommen kann, urteilte der Bundesgerichtshof. Aktenzeichen VI ZR 158/06

mehr Tipps

Tipp-Ergänzungen (1)

  • 0
    Tipp-Ergänzung Gigamaster Gigamaster

    Ergänzen sollte man vielleicht, dass es in der Praxis wohl nur sehr schwer nachzuweisen sein wird, einen Zusammenhang zwischen Hygienemängeln und einer Infektion herzustellen. Die Beweislast obliegt in der Regel dem Patienten.

Diesen Tipp

Verwandte Tipps

Verwandte Fragen

Noch nicht den richtigen Rat gefunden?

Einfach und schnell viele hilfreiche Ratschläge von Deutschlands großer Finanz-Community erhalten!

Einfach und schnell einen Tipp erstellen und Ihren guten Rat mit anderen teilen!

Einfach und schnell ein Video hochladen und anschaulichen Rat an alle geben!