Für Schäden, die bei der Anlieferung z.B. von Möbeln entstehen, ist und bleibt das Möbelhaus verantwortlich. Sogenannte Anlieferungsschäden dürfen nicht durch eine entsprechende Klausel im "Kleingedruckten" auf den Kunden abgewälzt werden.
Stolpert auch ihr beim Möbelkauf über eine ähnliche oder gleichlautende Klausel im "Kleingedruckten", wendet euch am besten an die zuständige Verbraucherzentrale.