Wer vergisst, Rentenbezüge bei der Steuer anzugeben- für den kanns eng werden. Hab von einem Urteil gelesen, da gab ein Ehepaar als Beruf der Frau Hausfrau an- u. man vergaß, die Rentenbezüge zu nennen. Hier kann von Steuerhinterziehung ausgegangen werden, lt. (FG Rheinland-Pfalz März 2011- 2 K 1592,10 )
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Rentenbezüge des Partner müssen in die Steuererklärung sonst evtl. Vedacht der Steuerhinterziehung
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alterknabealterknabe
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