Ausgaben für Dienstleister (Schornsteinfeger, Möbelspediteur, etc...) in privaten Haushalten werden ab jetzt beim Finanzamt anerkannt. Es gibt eine Liste vom Bundesfinanzministerium über die Art der Arbeiten, die man absetzen kann. Das könnte eine Steuerersparnis von bis zu 1.000,00 € bedeuten. Dazu gehören ebenfalls Anteile von Rechnungen für Hausmeister, Gartenpflege oder Hausreinigung.
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Rechnungen von Dienstleistern kann man jetzt steuerlich absetzen
Tipp von
fritte35
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