Pflegestufe 1: je Tag mindestens 1,5 Stunden, dabei auf die Grundpflege müßen 46 Minuten entfallen
Pflegestufe 2: je Tag mindestens 3 Stunden, davon mindestens 2 Stunden in der Grundpflege
Pflegestufe 3: je Tag mindestens 5 Stunden, davon 4 Stunden in der Grundpflege
HÄRTEFALL: 6 Stunden täglich, davon mindestens 3 x in der Nacht oder Pflege wird auch des Nachts durch mehrere Personen zeitgleich erbracht
Pflegesachleistungen ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe 1: 440 Euro
Pflegesachleistungen ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe 2: 1040 Euro
Pflegesachleistungen ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe 3: 1510 Euro
Pflegesachleistungen ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe HÄRTEFALL: 1919 Euro
Leistungen müßen von einem ambulanten Pflegedienst oder einer Einzelperson erbracht werden, die einen Versorgungsvertrag mit der Pflegekasse abgeschlossen haben, dazu zählen in der Regel Pflegepersonen des Haushaltes nicht!
der Leistungsort ist der Haushalt des Pflegebedürftigten
Fahrtkosten werden nicht gesondert erstattet
Leistung kann neben der Verhinderungspflege erbracht werden
Krankenhauszeiten des zu Pflegenden innerhalb 1 Monats, wenn in dem Monat auch zu Hause Pflege stattgefunden hat wird NICHT GEKÜRZT, die Tage der Aufnahme und Entlassung des Krankenhauses sind Pflegetage zuhause!
Stirbt eine zu pflegende Person innerhalb eines Monats wird das volle Pflegegeld trotzdem weiterhin in voller Höhe gewährt
Pflegesachleistungen sind begrenzt auf die Höhe der Rechnungen des Pflegedienstes, wenn diese unterhalb der Höchstsätze pro Pflegestufe liegen, darüber gelten die Höchssätze
Beim Wechsel in ein Pflegeheim innerhalb eines Monats werden die vollen Sachleistungen für den angebrochenen Monat weiter gewährt.
Pflegegeld
Pflegegelder ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe 1: 225 Euro
Pflegesachleistungen ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe 2: 430 Euro
Pflegesachleistungen ab dem 1.1. 2010, gültig bis zum 31.12.2011 der Stufe 3: 685 Euro
Beim Pflegegeld gibt es KEINE Härtefallregelungen
Pflegegeld wird im VORAUS gezahlt
Bei Teilmonaten wird das Pflegegeld gekürzt auf die tatsächlichen Tage, wobei jeder Monat mit 30 Tagen angesetzt wird
Weiterzahlung bis zu 28 Tagen bei Krankenhausaufenthalt, REHA, Häuslicher Krankenpflege
Kürzung bei gleichzeitiger Kurzzeitpflege oder Verhinderungspflege
im Sterbemonat erfolgt KEINE Kürzung / Rückforderung
Beratungseinsätze
Vergütung vom 1. Juli 2008 an:
Stufe 1 halbjährlich bis zu 21 Euro
Stufe 2 halbjährlich bis zu 21 Euro
Stufe drei virteljährlich bis zu 31 Euro
Sanktionen bei Nichtabrufen des Beratungseinsatzes
Angemessene Kürzung des Pflegegeldes bis zu 50%
im Wiederholungsfall Entzug des Pflegegeldes
KOMBINATIONSLEISTUNGEN (gebräuchlichste Form)
- wenn Pflegesachleistung nur teilweise in Anspruch genommen wird erhält der Pflegebedürftige ein anteiliges Pflegegeld, Festlegung auf diese Form für mindestens 6 Monate erforderlich
Beispiel:
Stufe 1: Sachleistungen 440 Euro und Pflegegeld 225 Euro - bei 50% Inanspruchnahme der SAchleistungen verbleiben 220 Euro, es werden aber 50% des Pflegegeldes also 112,50 Euro ausbezahlt und nicht 220 Euro !!!
- bei HÄRTEFALL zählt das Pflegegeld der Stufe 3
Alle Angaben OHNE Gewähr - Änderungen möglich!