Das LG Hamburg hat Klauseln in LVs des Dt. Rings, der Hamburg Mannheimer u. der Generali (früher Volksfürsorge) für ungültig erklärt. Der Kunde konnte bei früherem Ausstieg eine Menge Geld verlieren- es handelt sich hierbei um Verträge aus dem Zeitraum 01-07. Der Kunde konnte nur schwer erkennen, daß er Verluste macht, wenn er kündigt oder keine Beiträge mehr einbezahlte. Die Verbraucherzentrale Hamburg hatte geklagt. Das Urteil ist zwar noch nicht endgültig, der BGH wird entscheiden. Kunden sollen aber auf alle Fälle darauf berufen u. Nachschlag fordern, damit der Anspruch nicht verjährt.
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Lebensversicherungen aus 2001-2007- vorzeitig gekündigt? Evtl. gibts Geld zurück
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festungfestung
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