Eine vorzeitige Kündigung wegen eines Umzuges ist nicht möglich. Diese Aussage gilt für Verträge mit Dienstleitungen, die an den Wohnort gebunden sind, wie zum Beispiel Fitnessstudios, Nachhilfeschulen für Kinder oder auch DSLAnschluss-Anbietern.
So entschied der Bundesgerichtshof unter dem Aktenzeichen Az. III ZR 57/10.
Man sollte immer auf ein SONDERKÜNDIGUNGSRECHT achten.