Nun kann ein Mietverhältnis auch wegen Eigenbedarfs zu Gunsten von Nichten und Neffen gekündigt werden, so der BGH. Damit wird der Kreis von Geschwistern auf deren Kinder ausgeweitet (Az VIII ZR 159/09).
Handelt es sich um einen Schwager des Vermieters, so ist es nur dann möglich, wenn der Kontakt ein sehr enger ist (Az VIII ZR 247/08).
(Quelle: www.handelsblatt.com/mietrecht-kuendigung-wegen-eigenbedarf-wird-einfacher;25203...)