Die im Haushaltbegleitgesetz 2011 beschlossene Kürzung des Elterngeldes von 67 auf 65 Prozent des durchschnittlich erzielten Erwerbseinkommensgilt nur für ab dem 1.1.11 geborene Kinder. So hat das SG Wiesbaden entschieden am 26.9.11 2 EG 17/11
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Keine Kürzung des Elterngeldes für vor dem 1.1.11 geborene Kinder lt. Urteil vom SG Wiesbaden
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kalamakalama
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