Beim Kauf einer gebrauchten Immobilie, wird eventuell auch Inventar (Küche, eingebaute Sauna,...) übernommen. In diesem Falle bietet es sich an, zwei Verträge aufzusetzen. Der erste Vertrag enthält ganz normal die Summe der Immobilie und ist der Vertrag der notariell beglaubig werden muss. Der zweite Vertrag wird nur für das Inventar aufgesetzt und wird auch nur von den beiden Vertragsparteien unterschrieben. Das hat den Vorteil, dass man den Immobilienkaufvertrag nicht unnötig in die Höhe schraubt, da man ja bedenken muss, dass sich von diesem Kaufpreis auch die Grunderwerbs- und Notarkosten berechnen.
2
Kaufverträge für gebrauchte Immobilie und übernommenes Inventar aufteilen
Tipp von
flammi3005
Diesen Tipp