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Kassenwechsel bei Insolvenz der Krankenkasse - jeder Versicherte muß genommen werden

Tipp von Rentenfrau Rentenfrau

Beim Kassenwechsel bei Insolvenz der Krankenkasse, muß jeder (gesetzlich) Versicherte von der neuen gesetzlichen Kasse genommen werden, egal wie alt oder wie krank die Person ist oder wie hoch der Lohn ist.

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