Wer ein Haustier hat kann u.U. haushaltsnahe Dienstleistungen steuerlich ansetzen. Wenn z.B. ein Tierarzt einen Hausbesuch macht, können die Arbeitskosten angesetzt werden. Oder auch Betreuungskosten während des eigenen Urlaubs können geltend gemacht werden, vorausgesetzt die Leistung wird zu Hause erbracht.
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Haustierpflege als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar?
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Petersilie
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AlbertaAlberta
siehe hierzu auch meine Frage zum Thema: http://www.finanzfrage.net/frage/kann-man-kosten-fuer-tierbetreuung-zu-hause-wen...
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