Eine Haftung des Steuerberaters kann auch bei telefonischen Mitteilungen in Betracht kommen. Ein Auskunftsvertrag kommt dann zustande, wenn die Auskunft für den Empfänger von erheblicher Bedeutung ist und er sie zur Grundlage wichtiger Entscheidungen macht. Dies gilt vor allem dann, wenn der Auskunftsgeber besonders sachkundig ist.
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