Bzgl. der Gesundheitsfragen habe ich bereits einige Tipps gegeben. Hier nun eine Fortsetzung:
Die Versicherungen verlangen ab einer bestimmten versicherten jhrl. Rente eine erweiterte Gesundheitsprüfung. In der Regel fällt diese bereits ab 24000 Euro versicherte Jahresrente an, manchmal auch schon früher.
Dabei verlangen viele Versicherer einen Arztbericht. Neben der Untersuchung des Arztes selbst wird hier der potentielle Kunde befragt. Doch diese Befragung hat es in sich. Wird im Antrag meist auf begrenzte Zeiträume gefragt (z.B. 5 oder 10 Jahre rückwirkend), werden bei dieser Befragung diese Zeiträume außer Kraft gesetzt. Der Kunde wird hier in nahezu allen Bereichen über einen unbegrenzten Zeitraum befragt.
Natürlich darf im Fall der Fälle die Versicherung die Leistung nur verweigern wenn der Kunde hier wissentlich Angaben verschwiegen hat. Doch diese Behauptung ist ja zunächst einmal schnell aufgestellt.
Bsp.: Ich habe einen Kunden bei dem vor 16 Jahren einmal leichte Schlieren an den Augen festgestellt wurden. Das hat ihn in 16 Jahren nicht gestört, war nicht behandlungsbedürftig und führte nicht zu Beeinträchtigungen. Nichts desto trotz führt dies mit 50-55 zu Problemen, die letztendlich auch erheblich sein können. Es war ein Glück das der Kunde hier noch Informationen geben konnte. Wenn er, was verständlich wäre, nun nach 16 Jahren sich gar nicht mehr an dieses Gespräch in der Jugend erinnert und mit 55 Jahren dummer Weise erblindet (was theoretisch möglich wäre), dann habe ich meine ernsthaften Zweifel das die Versicherung nicht hingeht und behauptet das er so ein gravierende Krankheit hätte sicherlich bewusst verschwiegen.