Wird wegen Bauarbeiten die Haus- oder Hoffassade eingerüstet, darf die Miete um fünf Prozent gekürzt werden. Die Lüftungsbeeinträchtigung, weniger Licht und die Unbenutzbarkeit des Balkons oder Plastikfolien vor den Fenstern seien Beeinträchtigungen, die eine entsprechende Mietkürzung rechtfertigen.
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Gerüst rechtfertigt Mietminderung.
Tipp von
Startup2010
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LittleArrowLittleArrow
Man sollte solche Tipps nicht ohne Quelle geben. Zur Gerüstfrage wurden Urteile bereits von 0 - 15 % Mietminderung gefällt. Es kommt dabei auf die einzelnen Umstände an.
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