Banken dürfen keine Gebühren für ihre Tätigkeit im Zusammenhang mit der Löschung von Grundschulden ihren Kunden in Rechnung stellen. Allerdings darf man nicht vergessen, dass Notar- und Grundbuchkosten dafür anfallen, die natürlich weitergegeben werden. Das wird oftmals verwechselt.
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Für die Löschung einer Grundschuld dürfen Banken keine Gebühren in Rechnung stellen!
Tipp von
mauersegler
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