die Verjährungsfrist beginnt lt. BGH erst ab Schlüsselübergabe für die Mietwohnung, ab diesem Zeitpunkt muß der Vermieter binnen 6 Mt. Ansprüche geltend machen, falls er Veränderung o. Verschlechterung der Mietsache feststellte.
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Fristen beachten:Ab Schlüsselübergabe 6 Monate Zeit, Schadenersatz vom Mieter zu verlangen
Tipp von
WilliRu
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