Wer als Fahrer eines Autos bemerkt, daß das Verhalten vom Mitfahrer gefährlich oder störend ist, muß die Fahrt verweigern bzw. abbrechen. Sonst ist man voll in der Haftung- so hat das OLG in Karlsruhe in einem Urteil gesprochen. Gut zu wissen.
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Fällt der Beifahrer aus dem Autofenster, haftet man als Fahrer!
Tipp von
autofreak
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