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Fällt der Beifahrer aus dem Autofenster, haftet man als Fahrer!

Tipp von autofreak autofreak

Wer als Fahrer eines Autos bemerkt, daß das Verhalten vom Mitfahrer gefährlich oder störend ist, muß die Fahrt verweigern bzw. abbrechen. Sonst ist man voll in der Haftung- so hat das OLG in Karlsruhe in einem Urteil gesprochen. Gut zu wissen.

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