Wer vorgezogen in Rent geht, darf eine gewisse Hinzuverdienstgrene nicht überschreiten. Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung oder Kapitaleinkünfte wirken sich aber nicht auf diese Hinzuverdienstgrenze aus, haben also keinen Einfluß auf den Rentenanspruch. Lediglich Arbeitsentgelt aus einer Beschäftigung oder Einkünfte aus selbständiger Arbeit werden hier angerechnet.
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Einkünfte aus Vermietung/ Verpachtung bzw, Kapitaleinkünfte gelten nicht als Hinzuverdienst (Rente)!
Tipp von
FabianB
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