Ehrenamtliche Mitarbeiter erhalten oft nur eine geringe Vergütung für ihre Tätigkeit. Deshalb gilt: Einkünfte, die bei gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Organisationen erzielt werden, sind bis 2.100 Euro steuer- und sozialabgabenfrei. Daneben sollten ehrenamtlich Tätige noch einige kleine Tricks bei der Berechnung der steuerfreien Einkünfte kennen: Wer keine Tätigkeit ausübt, die über Steuerkarte abgerechnet wird, wie es z. B. bei Selbstständigen, Schülern oder Rentner der Fall ist, sollte das Ehrenamt über die Steuerkarte laufen lassen. Er erhält dann nämlich den Arbeitnehmerpauschbetrag von 920 Euro und kann diese Summe zusätzlich zu den 2.100 Euro im Jahr steuerfrei kassieren. Der Betrag erhöht sich, wenn höhere Werbungskosten nachgewiesen werden, z. B. durch Fahrtkosten oder Arbeitsmittel.
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Ehrenamtliches Engagement besser belohnt
Tipp von
matthias12
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