Zur Berechnung des Elterngelds wird ja wie bekannt der Lohn oder das Gehalt der letzten 12 Monate zugrunde gelegt. Hierbei werden nur laufende Zahlungen berücksichtigt. Einmalzahlungen wie 13. Monatsgehalt (als Weihnachtsgeld) wird dabei nicht berücksichtigt. Deshalb, wenn man weiß, dass man schwanger ist, ggf. mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass das 13. Gehalt nicht am Jahresende einmal ausgezahlt wird, sondern wenn möglich in gleichen Teilen über das Jahr verteilt. Somit fließt es auch in die Berechnung zum Elterngeld mit ein, da es eine laufende Zahlung ist.
Diesen Tipp