Bei einem Unfallauto muss beim Verkauf aufgepasst werden, dass nicht weniger gezahlt wird, wie der Gutachter als Restwert veranschlagt. Oftmals wird mehr gezahlt, was geht. Es darf nur nicht weniger gezahlt werden, denn die Versicherung rechnet den Totalschaden immer in der Differenz zwischen Wiederbeschaffungswert und Restwert, wie jeweils vom Gutachter veranschlagt, oder vom höher erzielten Verkaufspreis für den Restwert. Wenn dieser jedoch geringer ist als im Gutachten, zahlt der Geschädigte drauf.
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Bei Restwertverkauf aufpassen - kein geringerer Kaufpreis wie von Gutachter veranschlagt!
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AutofuchsAutofuchs
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