Für viele Anleger, die bei einer Geldanlage falsch beraten wurden, besteht der Anspruch auf Schadensersatz. Ob der Anspruch besteht, kann man von einem Anwalt prüfen lassen. Hat man eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, wird das normalerweise von der Versicherung übernommen. Eine Erstberatung ist jedoch nicht so teuer (gibt es schon pauschal ab ca 100 Euro), man kann also auch ohne Rechtsschutzversicherung zum Anwalt gehen und sich beraten lassen.
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