Bauträger verlangen Zahlungen des Erwrbers je nach Baufortschritt. Gem. Makler- und Bauträgerverordnung darf das Geld in folgenden Tranchen abgerufen werden:
- 30% der Vertragssumme nach Beginn der Erdarbeiten von der restlichen Vertragssumme:
- 40% nach Fertigstellung des Rohbaus einschl. Zimmererarbeiten
- 8% nach Herstellung der Dachfläschen und Dachrinnen
- 3% für die Rohinstallation der Heizungsanlagen
- 3% für die Rohinstallation der elektroanlagen
- 10% für Fenstereinbau einschl. Verglasung
- 6% für Innenputz
- 3% für Estrich
- 4% für Fliesenarbeiten im Sanitärbereich
- 12% nach Bezugsfertigkeit und Zug und Zug gegen Beistzübergabe
- 3% für .Fassadenarbeiten
- 5% nach vollständiger Fertigstellung