Habe gerade ein recht interessantes Urteil gefunden. Und zwar hatte vor einiger Zeit eine Witwe geklagt, als die Unfallversicherung ihres verstobenen Mannes nicht zahlen wollte. Die Begründung der Versicherung lag darin, dass eine Ausnahme Situation bestanden hätte und dass die Witwe beweisen müsse, dass es keine Ausnahme Situation war, wenn sie das Geld haben will. Der Bundesgerichtshof, hat den Spieß aber umgedreht und geurteilt, dass es in der Pflicht der Versicherung ist einen Ausnahmestellung zu beweisen. Solange die Ausnahme zwar möglich, aber nicht sicher ist, muss gezahlt werden. (Bundesgerichtshofs vom 16. Juni 1999 - IV ZR 44/98)
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Ausnahmefälle bei Unfallversicherungen
Tipp von
RobinsonCruzo
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