Die Verbraucherzentrale Bayern weist darauf hin, dass auch verschuldete Mitarbeiter einen Anspruch auf Weihnachtsgeld haben. Bis zu 500 Euro vom Weihnachtsgeld dürfen demnach nicht gepfändet werden. Allerdings muss man dafür einen schriftlichen Antrag vor Gericht stellen.
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Auch verschuldete Arbeitnehmer haben Anspruch auf Weihnachtsgeld
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wumbaba
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