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Auch bei Kündigung hat man evtl. Anspruc auf Weihnachtsgeld

Tipp von commerce commerce

Gut zu wissen: Wird man ohne Verschulden gekündigt, hat man auch weiter Anspruch auf Weihnachtsgeld, auch dann, wenn der Zahltermin f. Weihnachtsgeld nach dem Kündigungstag liegt. So das LG Ham, 15 S 812,10

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