Für Kinder bis zu 14 Jahren kann ein berufstätiges Elternpaar beziehungsweise ein berufstätiger alleinerziehender Elternteil pro Jahr zwei Drittel der Betreuungskosten im Wert von 6.000 Euro pro Kind als Werbungskosten, Sonderausgaben oder Betriebsausgabe geltend machen - also maximal 4.000 Euro jährlich. Wenn allein Papa beziehungsweise Mama arbeitet, greift diese Regelung nur für Kinder zwischen drei und sechs Jahren.
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Anderer Regeln für absetzbare Betreuungskosten bei Familien in denen nur einer Arbeitet
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Lemasque
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