Eine Bank darf, wenn es vorher so vereinbart war, ohne nochmalige Rücksprache mit dem Kunden eingehende Zahlungen auf sein Konto mit einer Darlehensrückzahlung verrechnen. Also aufgepasst!!!
Diesen Tipp
Eine Bank darf, wenn es vorher so vereinbart war, ohne nochmalige Rücksprache mit dem Kunden eingehende Zahlungen auf sein Konto mit einer Darlehensrückzahlung verrechnen. Also aufgepasst!!!