Haus bei Bauarbeiten abgesackt, Neuwert? Zeitwert? Abriss?

Hallo, wir haben unseren Traum erfüllen wollen, ein Leben auf dem Lande mit unseren Kindern und Pferden zusammen. Wir haben ein altes Haus mit Stall und genügend Land bekommen. Das Haus ist stark renovierungsbedürftig gewesen, soweit wir das als Laien beurteilen können. Leider ist das Haus und der Keller nass, um es trocken zu legen, hat uns ein Unternehmer gesagt, dass wir eine Drainage legen müssen und dann wird alles gut. Er hat das alles so gut und plausiebel erklärt, dass wir ihm den Auftrag erteilt haben. Nun hat er alles dementsprechen freigebuddelt, der Feierabend kam....am nächsten Morgen ist das Haus abgesackt, so dass die Giebelseite 3cm abgewandert ist und die lange Seite auch gebrochene Fensterbänke, Versatz nach vorne und in die Länge auch zwischen 3 und 5 cm.... Laut Statiker: Lasst da nicht die Kinder in der Nähe spielen!!! Das muss notfallmäßig abgestützt werden.... das Haus ist BJ 1920.... Wie sieht das nun aus, steht uns nur der Zeitwert zu oder der Neuwert? Muss da die Haftpflicht greifen oder die Gebäudeversicherung? Haftpflicht wäre ja vom Unternehmer, Gebäudeversicherung von uns? Laut Statiker könnte e sauch gut sein, dass es abbruchreif ist... Gibt es Urteile oder Erfahrungen mit so einem Sachverhalt? Wir wollten zum Herbst hin einziehen und unseren Lebenstraum verwirklichen....Wird wohl nicht...zumindest nicht mehr dieses Jahr... Neubau wäre ja auch ok, würde man mit einem Schreiben von dem Statiker eine neue Baugebehmigung bekommen(Außenbezirk)? Über Antworten und Infos würde ich mich freuen!!! Schönen Abend noch

Versicherung
Haftpflichtversicherung: Frage zum Abzug "neu für alt"

Mein Waschbecken musste wegen eines Sprungs ausgetauscht werden. Dieser ist durch meine Schuld entstanden (Gegenstand ins Waschbecken gefallen), so dass ich meinem Vermieter den Schaden gemeldet habe und gemeinsam mit dem Hausmeister das Formular für die Haftpflichtversicherung ausgefüllt habe.

Ich bin davon ausgegangen, dass es folgendermaßen ablaufen würde: Die Versicherung zahlt ca. 100 Euro, ich zahle meine 150 Euro Selbstbehalt und so wären die ca. 250 Euro Schaden bezahlt. Jetzt ging ein Schreiben an meinen Vermieter (an mich in Kopie), dass der Abzug wegen des Zeitwerts 30% beträgt und so für die Versicherung nur 24,10 Euro zu zahlen sind. 74,61 Euro würden so offen bleiben. Die Versicherung beruft sich hierbei auf den Paragraf 249 BGB.

Meine Fragen:

  • Hätte die Versicherung nicht eigentlich nur die 30% vom Materialpreis abziehen dürfen? Mir liegt die Rechnung nicht vor, aber der Materialpreis dürfte nur bei 60 - 70 Euro liegen, der Abzug dann entsprechend ja auch nur bei ca. 20 Euro? Die Handwerker kosten doch dasselbe, egal ob gebrauchtes oder neues Waschbecken?

  • Ist ein Abzug in Höhe von 30% gerechtfertigt, wenn das Waschbecken doch erst 3 Jahre alt war und Waschbecken doch eigentlich in der Zeit nicht viel an Wert verlieren (ist ja kein Auto oder so)?

  • Gilt das Gesetz auch für mich oder kann die Genossenschaft diese 74,61 Euro von mir nachfordern?

Haftpflichtversicherung, Versicherung, Schaden

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