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Kann ein Vermieter nach Wohnungsübergabe incl. Übergabeprotokoll (mängelfrei) noch Mängel geltend machen?

Hallo,

nach 2jähriger Mietzeit wurde aus der Wohnung ausgezogen. Die Wohnung wurde renoviert übernommen - sollte auch weiß gestrichen übergeben werden. Vom Mieter wurde gestrichen in weißer Farbe (wie schriftlich gefordert), die Wohnung sauber geputzt (incl. Fenster) und gewischt, Schränke sauber gemacht, Löcher zugemacht. Nach 2 Jahren war nicht viel zu sehen - aber es wurde so vereinbart - also wurde es gemacht.

10 Tage vor Mietende war Wohnungsübergabe - Mieter brachte noch einen Handwerker mit, der, falls Mängel auftauchen sollten, diese noch beseitigen könnte bevor die Mietzeit endet. War aber alles in Ordnung, Fenster wurden geprüft, Rollos, Gesamtzustand ... wie man das eben so macht.

Das Übergabeprotokoll wurde ausgefertigt, von Mieter und Vermieter unterschrieben. Alles in Ordnung.

10 Tage danach (also am 1. Tag, an dem der Mietvertrag ausgelaufen ist) teilte Vermieter mit, dass weder geputzt noch gestrichen worden wäre (was definitiv nicht der Fall ist - es roch sogar noch nach Farbe).

Kann der Vermieter noch was einklagen - denn der Handwerker war ja bei Wohnungsübergabe dabei um evtl. übersehene Mängel zu beheben. Es wurde aber nichts moniert - und es war bei Tageslicht.

Mieter weiß ja das gemalert und gründlichst geputzt wurde ... aber man weiß ja nie ...

Und hätte, falls doch was übersehen wurde, innerhalb des noch laufenden Mietvertrages (10 Tage) eine Nachbesserungsfrist gegeben werde müssen - und nicht dann, wenn der Mietvertrag schon ausgelaufen ist? Schlüssel wurden ja vollständig abgegeben.

Wie ist so die Sachlage.

Vielen Dank.

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