Hallo, ich hoffe, Ihr könnt mir weiterhelfen.
Frage 1:
Wir haben bei unserer Einkommenssteuererklärung angegeben, dass wir getrennt veranlagt werden sollen und haben daraufhin mit dem Einkommenssteuerbescheid eine Festlegung von Vorauszahlungen an das Finanzamt für meinen Mann erhalten. Dies möchten wir jedoch vermeiden, da wir ja nicht gleichzeitig die von mir (V) zu hoch geleisteten monatlichen Steuerzahlungen zurückerhalten.
Kann dies durch einen einfachen Widerspruch gegen den Bescheid mit Bitte um Änderung der Veranlagung (auf gemeinsame Veranlagung) noch korrigiert werden?
Entfällt dann auch automatisch diese Forderung nach Vorauszahlung (wir werden gemeinsam eine Rückerstattung erhalten)?
Frage 2: Wir möchten im laufenden Jahr auf das Faktorverfahren wechseln.
Wie geht das Finanzamt hierbei vor. Wird nachträglich alles geändert und mein Mann muss für die vergangenen Monate die Steuer nachleisten (Lohnsteuerklasse III) und ich erhalte die zu viel geleistete Lohnsteuer zurück?
Oder wird ab Monat der Umstellung die neue Lohnsteuerklasse angewandt und rückwirkend bleibt alles wie bisher?
Wäre aufgrund einer solchen Umstellung im Jahreslauf von III/V auf Faktorverfahren mit einer Nachzahlung zu rechnen?
Danke und Gruß Mogli