Hallo an das gesamte Community.
Bisher habe ich meinen Kunden nur Zahlungserinnerungen geschickt, aber langsam reicht es mir und ich werde ab der 3. Zahlungserinnerung auch Mahngebühren (Verzugszinsen) verlangen.
Meine Frage:
Wenn ich bei einer Gesamtrechnungssumme von 1000 € Verzugszinsen für 30 Tage in Höhe von 10,34 € berechne, wo trage ich diese 10,34 € in der Steuererklärung ein? Die Verzugszinsen sind ja umsatzsteuerfrei, aber sicher keine steuerfreien Einnahmen :) Leider kann ich dazu nichts finden. Das einzige, was ich gefunden habe, ist etwas mit Kapitaleinkünften. Irgendwie kann ich die beiden Punkte nicht zusammenbringen, daher würde ich mich über eine Antwort der Wissenden freuen.