Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Versicherung stellt Bearbeitung zurück aufgrund Rückfrage aus altem Vertrag?

Guten Morgen zusammen,

ich hätte eine "kleine" versicherungstechnische Frage, die vielleicht etwas kompliziert ist.

Bei einer Versicherung hatte ich bis vor einem halben Jahr eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde, Vorsorge und Ähnliches.

Dabei kam es bei einer Einreichung zu Rückfragen bezüglich der Diagnose der kardiologischen Vorsorgeuntersuchung "Kein hinweis auf strukturelle Veränderungen", aus der zwar eigentlich eindeutig hervorgeht, dass keine Erkrankung vorliegt, jedoch wurde trotzdem auf Auskünfte seitens der Krankenkasse, des Hausarztes sowie des Kardiologen bestanden. Die Auskünfte habe ich nicht eingereicht, da mir der zeitliche Aufwand (40 Seiten in Summe) nicht im Verhältnis zum möglichen Erstattungsbetrag stand.

Aufgrund eines Wechsels habe ich diese Zusatzversicherung Versichung dann gekündigt.

Jetzt habe ich seit September bei dem Versicherer eine Zahnzusatzversicherung und diesbezüglich eine Rechnung von Ende Oktober über eine Zahnreinigung eingereicht. Diese wird nun aber abgelehnt mit Verweis auf die fehlenden Unterlagen (s.o.) abgelehnt.

Meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Ich meine, die "Diagnose" von damals hat rein garnichts mit der Zahnreinung zu tun. Es sind doch rechtlich gesehen zwei eigenständige Verträge, die auch einen zeitlichen Versatz (also zw. Vertragsende der ersten und Vertragsbeginn der zweiten) haben.

Vielen lieben Dank schon mal für die Anworten. :)

LG

Versicherung, Zahnzusatzversicherung
Berater verlässt DVAG. Übernahme Verträge möglich?

Ich habe über die DVAG ein paar Versicherungen abgeschlossen. Vor kurzem habe ich ein Schreiben von der DVAG erhalten, wonach mein Berater das Unternehmen verlassen hat. In dem Schreiben wird darauf hingewiesen, dass der Berater nicht mehr berechtigt und befugt ist, die Betreuung meiner Verträge durchzuführen.

Vor kurzem hat sich besagter Berater dann telefonisch bei mir gemeldet. Nach seiner Aussage sei das Schreiben der DVAG nicht korrekt. Er habe das Unternehmen zwar verlassen, könne aber weiterhin die Betreuung der Versicherungen übernehmen. Er will sich in Kürze nochmals bei mir wegen eines persönlichen Termins melden.

Jetzt stellt sich für mich die Frage, welche der widersprüchlichen Aussagen zutrifft. Kann ich Versicherungen die unter dem Dach der DVAG abgeschlossen wurden weiterhin von meinem Berater betreuen lassen, auch wenn dieser nicht mehr für das Unternehmen tätig ist? Welche Schritte wären hierfür möglich? Was muss ich beachten? Welche Nachteile drohen ggf.?

Ich war mit meinem Berater immer sehr zufrieden. Sofern die Möglichkeit besteht, würde ich mich daher auch weiterhin gerne von ihm betreuen lassen, zumal ich von der DVAG als Firma mittlerweile auch nicht mehr viel halte. Allerdings möchte ich die bestehenden Versicherungen auch unverändert behalten und bin nicht bereit irgendwelche Nachteile in Kauf zu nehmen. Die Trennung meines Beraters von der DVAG scheint ja nicht gerade im Guten von statten gegangen sein und ich habe Angst in irgendwelche rechtlichen Streitigkeiten hereingezogen zu werden.

Berater, Beratung, Versicherung
Arbeitgeber meldet mich in Psychotherapie von der Krankenkasse ab und meldet mich danach wieder an, obwohl wir nie wieder gesprochen haben?

Hallo erstmal, ich war in einem Ausbildungsverhältnis vom 01.08.2021 - 01.08.2022.

Anfang Juli 2022 hat sich die Gesundheit meiner Mutter enorm verschlechtert und da ich ihr einziger Sohn bin und mein Vater bereits Tod ist, haben mein ehemaliger AG und ich mich darauf mündlich geeinigt, dass ich mich erstmal um meine Mutter kümmere. Diese ist dann Ende September verstorben und ich bin in ein Tief verfallen mit Depression und Suizidversuchen. War dann in Psychotherapie und hab meine Ausbildung total schleifen lassen, weil mir alles egal war. Meine Betreuerin kam dann später zu mir und meinte, dass mein AG mich von der Krankenkasse abgemeldet hat. Ich habe daraufhin Sie gebeten meinen Arbeitslosengeldantrag für mich zu bearbeiten und einzureichen, da ich dachte, dass ich Arbeitslos bin. Dieser liegt nun schon ca. 8 Monate auf Schleife, weil die Arbeitsagentur 4 verschieden Daten hat, ab wann ich nicht mehr arbeite und meine Beiträge nicht berechnen kann. Auf den Arbeitsbescheinigungen, die die Agentur erhalten hat stehen auch verschiedene Daten, womit die Agentur für Arbeit nicht anfangen kann.

Sie haben mich anscheinend zum 01.09.2022 abgemeldet und mich am 01.01.2023 wieder angemeldet und heute kam die Kündigung zu Ende September an.

Habe es heute der Agentur für Arbeit gemeldet und diese sind nun wieder verwirrt.

Ich habe seit dem 01.09.2022 bis jetzt selber meine Beträge bezahlt. Die netten Menschen von der TKK meinten, dass ich mir einen Anwalt suchen soll, da normalerweise mein ehemaliger AG die Beiträge bezahlen hätte müssen, da wir nichts untereinander abgesprochen haben.

Ich möchte ungern Gerichtlich vorgehen und meinen alten Chef auch ungern wieder sehen. Ich kann verstehen warum er mich abgemeldet hat ( ich bin in Therapie ohne ihm was zu sagen - ich weiß, dass das meine Schuld ist, nun bin ich aber verwirrt warum er mich wieder danach wieder angemeldet hat. Meine Beiträge hab ich dann trotzdem weiterhin selbst bezahlt, weil ich davon ja nichts wusste.

Ich weiß das ist ein langer Post, aber ich bin am Ende meines Wissen im Moment. Soll ich wirklich Anwaltlich vorgehen?

ARGE, Ausbildung, Versicherung, Krankenkassenbeiträge
Familienversicherung bei Minijob und Honorartätigkeit?

Hallo, ich habe ein sehr spezielles Anliegen. Ich bin Student, familienversichert und habe seit Juni 2022 eine Honorartätigkeit ausgeübt, womit ich im Juni bis Dezember höchstens 244€ verdient habe. Seit Dezember 2022 habe ich dann aber zusätzlich noch einen Minijob angenommen (255€ im Monat). Geplant war, dass ich beide Tätigkeiten (Minijob und Honorar) weiterhin gleichzeitig machen kann, da ich monatlich die Minijob-Grenze von 520€ nie überschreiten würde (500€ würde ich maximal verdienen in einem Monat).

Nun bin ich im Dezember und April aber jeweils EINMALIG für einen Kollegen bei der Honorartätigkeit eingesprungen, sodass ich im Dezember und April insgesamt ca. 621€ verdient habe. Ich bin davon ausgegangen, dass ich den Steuerfreibetrag damit ja insgesamt sowieso nicht überschreite und im Schnitt im Monat nie mehr als 520€ verdient habe (es gab auch Monate wo ich insgesamt nur um die 380€ verdient habe mit beiden Jobs).

Kann mir jemand helfen, wie das mit der Familienversicherung aussieht für die 2 Monate? Da das Einspringen unvorhersehbar war und ich dies nicht geplant habe und es jeweils nur einmal im Jahr war, hat es trotzdem Konsequenzen für mich? Ich habe mir bis jetzt keine Gedanken dazu gemacht, da ich dachte man kann die Grenze auch mal überschreiten, aber jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das der Krankenkasse hätte melden müssen und mich dann sofort studentisch versichern hätte müssen, obwohl ich in anderen Monaten viel weniger verdient hab (sodass sich das auch nicht gelohnt hätte).

Student, Honorar, krankenkasse, Krankenversicherung, Minijob, Versicherung, Einkommensgrenze, Familienversicherung, Honorarbasis, Studentenjob, Verdienstgrenze
DWG EG Vertrag: Kündigung - Mein Anwalt hat mir gesagt, dass ich nicht aus diesem Vertrag herauskommen kann. Gibt es Lösungen?"?

hiermit möchte ich meine Situation bei DWG darlegen und meinen Wunsch zur Kündigung meines Vertrags erklären. Gemäß der mir vorliegenden Informationen beträgt die Kündigungsfrist bei DWG fünf Jahre, jedoch wurde mir mitgeteilt, dass eine Kündigung meinerseits nicht möglich sei. Ich möchte Ihnen nun den Grund für meinen Kündigungswunsch erläutern.Vor einiger Zeit hatte ich telefonischen Kontakt mit einem Mitarbeiter von DWG, einem deutschen Immobilienunternehmen. In diesem Gespräch erklärte er mir falsch, welche Dienstleistungen das Unternehmen anbietet, und übte Druck auf mich aus, einen Vertrag mit ihnen abzuschließen. Er behauptete sogar, dass ich finanzielle Unterstützung vom Finanzamt erhalten würde, wenn ich ein von ihnen bereitgestelltes Formular ausfülle und an das Finanzamt schicke. Kurz darauf telefonierte ich mit einem deutschen Freund, der mich darauf hinwies, dass es sich bei diesen Unternehmen um betrügerische Machenschaften handelt und ich keinesfalls einen Vertrag mit ihnen abschließen sollte. Zu meinem Bedauern hatte ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine elektronische Unterschrift geleistet Unmittelbar nach diesem Telefonat rief ich den genannten Mitarbeiter von DWG zurück und teilte ihm mit, dass ich keinen Vertrag mit ihnen abschließen möchte. Ich betonte, dass ich derzeit lediglich Auszubildender bin und nicht in der Lage bin, die damit verbundenen Kosten zu tragen. Zu meinem Entsetzen reagierte er rassistisch auf mich und erklärte, dass, wenn ich das Verfahren nicht abschließen möchte, ich das erhaltene Formular einfach wegwerfen solle. Er versicherte mir, dass keine Gelder von mir oder meinem Ausbildungsbetrieb eingezogen würden. Dennoch stellen sie nun monatlich ca. 40€ in Rechnung, obwohl ich diese Zahlungen nicht mehr leisten möchte.Ich fühle mich von diesem Mitarbeiter belogen und rassistisch behandelt. Diese Vorfälle haben mein Vertrauen in DWG vollständig erschüttert. Daher bitte ich Sie höflich, meine Kündigung zu akzeptieren und den Vertrag umgehend zu beenden. Ich erwarte, dass keine weiteren Zahlungen von meinem Konto abgebucht werden und dass sämtliche Verfahren in Bezug auf DWG eingestellt werden.

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Kündigungsfrist, Versicherung, Azubi
Werden Effektivkosten bei Versicherungsverträgen wirklich weniger?

Hallo, habe ein Angebot für eine Rentenversicherung bekommen.

Ich wollte das Angebot mit meinem ETF Sparplan vergleichen mittels dem Fondsrechner von: https://www.zinsen-berechnen.de/fondsrechner.php

(Habe hierfür die Kosten meines Sparplans, also Sparplangebühr und geschätzten Spread als Ausgabeaufschlag angesehen, und den TER als Verwaltungsgebühr. Handelsplatzgebühr und einen echten Ausgabeaufschlag hab ich nicht. Sollte so passen)

Es geht mir jetzt um die Kosten der Rentenversicherung. Diese sind im Produktinformationsblatt mittels Effektivkosten angegeben.

Mir wurde erklärt das sind alle Kosten drin, Fondsverwaltungsgebühr Transaktionskosten und sogar der Spread. Sowie die ersten 5 Jahre die Abschlussgebühr, nach den 5 Jahren werden die effektivkosten weniger.

Die Frage ist aber stimmt das wirklich. Das wäre ja mehr als verwirrend, wenn ich Effektivkosten bekomme mit welchen ich nicht kalkulieren kann. Kann ich die anfänglichen effektivkosten wirklich nicht auf die komplette Dauer von 38 Jahren rechnen?

Habe eine genauere Aufschlüsselung bekommen wurde aber auch nicht schlau.

Abschlusskosten auf Monatsbeitrag wären 2,28% das beliefe sich in meinem Fall auf: 6.244,27 wenn ich die Dynamik der Beiträge mit einkalkuliere weiß auch nicht ob das so richtig ist.

Bitte etwas Licht ins Dunkle. Danke

Rentenversicherung, Versicherung, Fondssparplan, fondsgebundene Rentenversicherung

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