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Verkäufer will nach 14 Tagen die Ware zurück, rechtens?

(kleiderkreisel)

ich habe vor etwa einen monat einen artikel (wert über 300,-) auf kleiderkreisel gekauft (angabe: damen pullover XS, neu, mit etikett - etikett auch auf bild zu sehen)und auch bezahlt (kleiderkreisel system=käuferschutz). ich habe versicherten versand gewählt, der artikel wurde unversichert verschickt (sehr langes thema) ...

angekommen ist ein getragener pullover für 8-jährige ohne irgendein etikett

nachdem ich auf kleiderkreisel das problem gemeldet habe, habe ich der verkäuferin nett geschrieben, ich gebe ihr die chance mir mein geld zurück zu erstatten, bevor ich andere wege einleiten werde. dies hat sie auch ohne auch nur ein wort zu antworten getan. damit war die sache für mich erledigt.

ich erhielt also vor über 2 wochen mein geld zurück - sie hat sich nie geäußert bezüglich einer retoure o.ä. - keine weiteren nachrichten ihrerseits oder meinerseits

nun schreibt sie mir nach über 2 wochen ob sie denn nun auch ihren pullover wieder bekommt(?)

ich habe weder von ihr, noch von kleiderkreisel (wie es sonst üblich ist) irgendeine aufforderung/nachricht erhalten das ich ihr den artikel zurücksenden soll.

ist es jetzt überhaupt noch rechtens von ihr von mir zu verlangen ihr den pullover zurück zu schicken? nach über 2 wochen? wo sie sich direkt hätte melden können? wo sie jeden tag mindestens 1x online war? mal abgesehen davon, habe ich keinerlei adressdaten von ihr (wurden auf dem umschlag den ich erhalten habe nicht angegeben) noch ist der pullover jetzt noch in dem zustand wie ich ihn damals erhalten habe, da ich ihn natürlich inzwischen mal gewaschen habe und auch einmal getragen habe

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Recht, Käuferschutz, Versandkosten, Privatverkauf, Rücksendung
MwSt (USt) bei Verpackungskosten im Versandhandel | Vorsteuerabzug

Hallo liebe Community,

ich habe einige Fragen zu der Behandlung der Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) bezüglich der Verpackungskosten. Ich möchte die Kosten für einen Versandhandel über Excell kalkulieren. Tausende Daten fließen über verrückte Kostenfunktionen ein. Es scheitert gerade am Vorsteuerabzug...

Nun bilden die Versand- und Verpackungskosten einen erheblichen Kostenanteil, der in die Berechnung miteinfließen muss. Der Versand ist für den Endkunden "kostenlos", d.h. der Endkunde sieht nur den Endpreis der Verkaufswaren. Wir übernehmen dabei die Kosten für den Versand zum Kunden. Im Kaufpreis ist auch die Option enthalten zusätzlich noch ein kostenloses Probestück zu erhalten, welches ebenfalls kostenlos zugesandt wird. Da das ganze Spiel die Marge erheblich auffrisst, werden diese Kosten natürlich auf den Verkaufspreis indirekt aufgeschlagen, den ich mit der Kalkulation rausfinden möchte.

Folgender Fall: Peter kauft bei uns ein 100er-Gebinde Schokoriegel ein. Weil er sich nicht sicher ist, ob ihn dieser auch schmeckt, wählt er zusätzlich die Produktprobe aus. Er bezahlt bei uns den Gebindepreis inklusive Mehrwertsteuer.

Nun schicken wir ihm einen Vollkornriegel zu (kostenloser Versand). Peter schmeckt es und entscheidet sich nicht um, sondern bleibt bei seiner Geschmacksrichtung. Nun schicken wir ihm das komplette Gebinde zu (kostenloser Versand).

Frage 1: Gebinde Sind die Verpackungskosten (Kartons, Klebeband, etc.) für das Gebinde vorsteuerabzugsfähig? Es handelt sich ja um unselbstständige Nebenkosten, sprich die Besteuerung der Verpackungskosten richten sich nach der Besteuerung der Verkaufsgüter. Wir verkaufen die Güter mit 19% MwSt, wovon wir selbstverständlich die Vorsteuer abziehen können. Wie sieht das aber mit den Verpackungskosten aus? Diese werden in der Kundenrechnung ja nicht aufgeführt, sondern indirekt aufgeschlagen. Sind sie überhaupt abzugsfähig? Als Firma müssen wir nach meinem Verständnis den kompletten Bruttopreis tragen, da wir die Kosten ja nicht weitergeben. Irre ich mich da?

Frage 1.2: Gebinde Wie verhält es sich mit den Versandkosten unter dem obigen Sachverhalt? Ich bin der Meinung, dass hier kein Vorsteuerabzug möglich ist (DPD)

Frage 2: Probe Wie verhält sich das ganze mit den Probestücken (Teile eines großen Gebindes), die der Kunde ohne Aufpreis als Service erhält? Sind die Probewaren vorsteuerabzugsfähig? Nach meinem Verständnis ja nicht, da wir in der Wertschöpfungskette das letzte Glied bilden. Dementsprechend müssen wir auch hier die vollen Bruttokosten tragen. Irre ich mich da?

Frage 2.1 Probe Bei den Probestücken fallen selbstverständlich auch keine weiteren Versand- oder Verpackungskosten an. Muss das Unternehmen auch hier die vollen Bruttokosten für Versand und Verpackung tragen?

Ziemlich wirre Angelegenheit.

Mehrwertsteuer, Umsatzsteuer, Vorsteuerabzug, Versandkosten, Vorsteuer

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