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Bundesarbeitsrecht, Zusatzurlaub GdB?

Guten Tag,

mir wurde in einem Schwesterforum mitgeteilt, dass ich meine Frage hier stellen kann, da ich hier ebenfalls finanzielle Konsequenzen anspreche und Rechtsfragen hier erlaubt seien. Ich hoffe, das stimmt so.

Ich arbeite seit einigen Monaten in einem Steuerbüro.

Bei dem Vorstellungsgespräch war gleich klar, dass ich eingestellt werden soll. Da haben wir auch sofort die vertraglichen Details geklärt. Ich habe einen GdB von über 50 und somit steht mir Zusatzurlaub zu. Groß auf das Thema sind wir nicht zu sprechen gekommen, da er dies in meinen Bewerbungsunterlagen schon zur Kenntnis genommen hat.

In dem Vorstellungsgespräch haben wir 30 Tage Gesamturlaub vereinbart. Es folgte ein weiteres Gespräch um den Vertrag zu unterzeichnen. Dort wurde mir ein Vertrag mit insgesamt nur 28 Tagen Urlaub vorgelegt. Dies habe ich sofort angesprochen und die Antwort vom Chef lautete "echt, wir haben 30 Tage gesagt? Hier hat jeder 28 Tage Urlaub." Also ist dies wohl in dem Büro einheitlich so geregelt, dass jeder Angestellte diese 28 Tage bekommt.

Mein Vertrag lautet jetzt also: 25 Tage regulärer Urlaub, 5 Tage Zusatzurlaub aufgrund des GdB's. Sprich: ich = 25 reguläre Tage, restliche Belegschaft = 28 reguläre Tage.

Aufgrund meiner Erkrankung, auf die ich hier nicht näher eingehen möchte, habe ich Phasen, wo es mir auch mal wirklich sehr schlecht gehen kann. Da würden 3 Urlaubstage mehr schon sehr erholsam sein. Ich möchte gerne lange und motiviert in diesem Büro arbeiten. Ausgeglichen, gut erholt und wenn ich mal wieder bescheidene Phasen habe, hätte ich rein theoretisch noch die extra Tage im Petto.

Da es sich nur um ein kleines Büro mit einem Vorgesetzten handelt, gibt es so etwas wie einen Betriebsrat auch nicht. Ich nehme an, der Urlaub ist dementsprechend Verhandlungsbasis. Es würde mich vermutlich gar nicht so sehr tangieren, wenn er mir nicht direkt ins Gesicht gesagt hätte, dass jeder Angestellte im Büro 28 Tage Urlaub hat. Da fühlt man sich dann einfach anders behandelt.

Vor einem Jahr hätte ich gar nicht damit gerechnet überhaupt wieder arbeiten zu gehen, daher ist mir der Aspekt meiner Gesundheit ziemlich wichtig.

Außerdem habe ich im Vergleich zu den anderen Angestellten auch 3 Tage weniger Urlaub, die ich mir im Fall der Fälle ausbezahlen lassen kann.

Wie könnte ich beim Abschlussgespräch am besten ansprechen, dass das mit dem Urlaub so nicht in Ordnung für mich ist und ich gerne den selben Urlaub haben möchte, wie die restliche Belegschaft?

Lieben Dank im Voraus.

Urlaub, Urlaubsanspruch, Urlaubstage
Beschäftigungsverbot und Urlaubsabgeltung während der Schwangerschaft,völlig Mittellos

Hallo Meine Freundin ist schwanger und hatte einen befristeten Vertrag bis 02.09.14.Der eigendlich verlängert werden sollte.Nach Bekanntgabe der Schwangerschaft allerdings nicht mehr. Aufgrund von groben Verstössen gegen das Mutterschutzgesetz vom Arbeitgeber wurde ein Beschäftigungsverbot bis Beginn der Mutterschutzfrist zum 08.09.14 vom Frauenarzt erteilt.Allerdings individuell und nur für diese eine Firma.Nach Überprüfung des Arbeitsamtes besteht Vermittelbarkeit und somit Anspruch auf ALG1.Allerdings hatte sie noch 11 Tage Urlaub, der Ihr in einer Urlaubsabgeltung vom Arbeitgeber ausbezahlt wurde.Das Amt wiederum rechnete diesen an und die Tage ab 03.09. bis 06.09. wurden als beitragsfreie Arbeitslosigkeit berechnet.Der Betrag des Urlaubsanspruches wurde bis 17.09. verrechnet.Anspruch besteht aber nicht ab 17.09., da laut Amt bereits im Mutterschutz.Mutterschutz besteht aber nur,wenn auch Beiträge an die KKasse bezahlt werden.Allerdings wurde zunächst ALG1 genemigt und nach Nachfrage auf Auszahlung dann erst am 17.10.14 im Änderungsbescheid zurückgenommen.(hat das Amt vertrödelt) Entbindungstermin sollte der 20.10.sein.Sie ist bereits 13 Tage drüber. Haben Wiederspruch beim Amt eingelegt und zugleich auf die 6 wöchige Mutterschutzfrist vor Geburt verzichtet. Da sie sich ohne Einkommen Pflichtversichern musste, haben wir Klage gegen die KKasse auf Zahlung von Mutterschaftsgeld vorm Sozialgericht eingereicht, da in der Urlaubsabgeltung auch Beiträge zur Krankenversicherung bezahlt wurden. Also für die Zeit bis 17.09.

Jezt meine Fragen. Besteht aussich auf Erfolg zur Zahlung von Alg1 ? Das Beschäftigungsverbot verhinderte ja die Urlaubsinanspruchnahme.Somit trifft sie auch keine Schuld, wenn der Urlaub ausbezahlt werden muss.Sie befindet sich in einer Schwangerschaft und ist dadurch föllig Mittellos.

Ist bei einem Verzicht auf Mutterschutzfrist, das Amt verpflichtet ab 17.09. bis entbindung oder Rückwirkend ab Geburt Alg1 zu zahllen ?

Muss die Krankenkasse ein Mutterschaftsgeld ab. 03.09. zahlen, weil zwar beitragsfreie Arbeitslosigkeit, aber die Beiträge bereits in der Urlaubsabgeltung bezahlt wurden?

Die Pflichtversicherung musste rückwirkend zum 03.09. abgeschlossen werden.158 Euro bezahlen ohne Einkommen und Verdienst? Wie soll das gehn? Bemessungsgrundlage des Betrages laut Vertrag der Kasse liegt bei Mindesteinkommen von 928 Euro.Sie ist bei 0 Euro, was ich skandalös finde.

Ich hoffe irgend jemand kann uns hier weiterhelfen und hat vieleicht das Gleiche erlebt.herzlichen Dank

Mutterschutz, Mutterschaftsgeld, Beschäftigungsverbot

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