Teilkaskoversicherung: Darf ich bei einem wirtschaftlichen Totalschaden den Wagen weiter fahren?

Hallo mal wieder.

Erstmal die Situation. Mein Zweitwagen (fährt meine Freundin, Teilkasko versichert) ist bei einem Unwetter beschädigt worden. Ein Baum ist auf den Wagen gekippt.

Lt. Gutachter vermutlich ein wirtschaftlicher Totalschaden da das Dach stark beschädigt ist und mehrere Beulen in der Seite des Wagens.

Auf die Frage, ob der Wagen den Sicherheitsmängel durch den Schaden hätte, also nicht mehr Verkehrssicher sei, sagte uns der Gutachter, das der Wagen in Verkehrssicherheit keineswegs eingeschränkt sei, der Wagen könnte ohne Bedenken weiter gefahren werden.

Da wir vermutlich nicht mehr so viel für den Wagen bekommen, würden wir gerne das Geld der Teilkaskoversicherung, die hier einspringt, beiseite legen, noch was sparen bis wir ein bischen mehr Geld zusammen haben und ein vernünfitiges Fahrzeug wieder kaufen, wenn genug gespart ist.

Bis dahin wollten wir den beschädigten Zweitwagen weiter fahren und ganz normal angemeldet lassen bei unserer bisherigen Versicherung.

Da ich diesen Fall aber so noch nicht hatte, ist meine Frage... ist das in Ordnung wenn die Versicherung uns den Wiederbeschaffungswert auszahlt und wir den Wagen trotzdem weiter fahren ohne die Schäden reparieren zu lassen? Oder gibt das Ärger, daß die Versicherung sagt... Geld wurde nicht für Reparatur eingesetzt oder ähnliches.... und Wagen wird weiter gefahren?

Vielen Dank schonmal für euere Hilfe :)

Gruß Micha

Auto, Kfz-Versicherung, Versicherung, Teilkasko
Steuererklärung - Motorschaden und Wertverlust bei Wiederverkauf

Hallo,

ich möchte in meiner Steuererklärung den Wertverlust meines Autos durch einen Motorschaden auf dem Weg zur Arbeit geltend machen und benötige dazu ein paar Tipps und Erfahrungen.

Mein Auto hat auf dem Weg zur Arbeit einen Motorschaden erlitten, ist aber nicht liegen geblieben/abgeschleppt worden. Es handelt sich um einen undichten Injektor (Dieselmotor), deren Austausch/Reparatur zwischen mindestens 1000 bis über 2000 Euro gekostet hätte. Daher habe ich das Auto mit einem deutlich niedrigeren Verkaufspreis als „defekt“ privat verkauft. Jetzt die konkreten Fragen:

  • Wie sollte ich ggü. dem Finanzamt nachweisen, dass tatsächlich ein Schaden am Auto entstanden ist, der den Verkauf des Autos aus wirtschaftlichen Gründen („Totalschaden“) nötig machte? (reicht eine Schadensbeurteilung durch die Werkstatt, benötige ich schriftliche Kostenvoranschläge?)

  • Es handelt sich um ein altes (10 Jahre, 180 TKM) Auto – wie sollte ich da den Wertverlust des niedrigeren Verkaufspreises zu „normalerweise“ erzielten Verkaufserlösen für ähnliche Fahrzeuge angeben? Ich habe dazu Bewertungen eingeholt, die eine Differenz von ca. 1000 Euro zum Verkaufspreis ergeben.

  • Tatsächlich habe ich geplant, das Auto noch mehrere Jahre zu fahren – zwei Monate vor dem Schaden habe ich eine Anhängerkupplung einbauen lassen, die ich jetzt separat verkaufe – kann ich dort ebenfalls einen Verlust ausweisen wg. des deutlich niedrigeren Preises?

Vielen Dank im Voraus für Tipps und ähnliche Erfahrungen! Ich poste gerne meine Erfahrung nach der Steuererklärung hier im Forum.

Steuererklärung, Steuern, Wegeunfall

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