Rechnungsstellung als Privatperson mit geringem Verdienst?

Ich habe einen Vollzeitjob und dazu noch einen Nebenjob (Transkription). Für die Transkriptionsdienstleistung muss ich meinen Arbeitgeberfirmen eine Rechnung schreiben. Da ich Privatperson bin und kein Gewerbe angemeldet habe, gebe ich daher die Beträge auf meinen Rechnungen ohne Umsatzsteuer an („Gemäß § 19 Abs. 1 UStG enthält der ausgewiesene Betrag keine Umsatzsteuer.“) Die Rechnungen belaufen sich auf maximal 150 Euro und insgesamt verdiene ich damit maximal 100-200 Euro im Monat. Mein Arbeitgeber hat eine Plattform, auf der man eben seine Kontoinformationen eingibt und dort gibt es auch Eingabefelder, für seine Steuernummer und seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer. Jetzt die Frage, um es steuerlich korrekt anzugehen: Muss ich die beiden Nummern dort angeben oder darf ich sie auch weglassen? Muss eine der beiden Nummern auf meiner Rechnung erscheinen? Habe mal gelesen, dass man die Steuernummer erst angeben muss, wenn man pro Rechnung auf über 150 Euro kommt. Der AG-Betrieb ist übrigens ein niederländisches Unternehmen, vielleicht auch nicht unwichtig. Gibt es sonstige Betragsgrenzen, die ich bei meinem Verdienst und in der Rechnungstellung beachten sollte, um es für mich möglichst unkompliziert zu halten? Und muss ich mein geringes Nebeneinkommen zwingend in meiner Steuererklärung angeben oder nicht?

Geringverdiener, nebenjob, rechnung, Steuererklärung, steuernummer, Rechnungsstellung, Kleinunternehmerregelung
Steueridentifikationsnummer vertauscht

Hallo zusammen, ich brauche dringend einen guten Rat. Heute habe ich von meiner Personalabteilung erfahren, dass meine Identifikationsnummer falsch wäre. Wie meine Nummer damals mitgeteilt wurde weiss ich nicht. Angeblich stand diese auf der Lohnsteuerkarte für 2010 drauf, aber nicht von mir. Wie es der dumme Zufall will, gibt es mit dieser Nummer einen Menschen der am gleichen Tag geboren wurde wie ich. Darum ist der Fehler nicht aufgefallen, sondern erst als dieses Jahr dessen Arbeitgeber des anderen Menschen ihn anmelden wollte. Ich hatte seit dem 01.09.2013 seine Steuerklasse 3 mit 3 Kindern anstatt 1 und er bekam Steuerklasse 6. Wegen den Beschwerden ist der Fehler aufgefallen. Meine Fa. meint, für sie wäre der Fall jetzt erledigt, da meine richtige Nummer jetzt bekannt ist. Eine Korrektur der Lohnabrechnungen für 2013 oder 2014 gäbe es nicht und das Finanzamt würde sich bei mir melden :-(

Das Finanzamt will jetzt bestimmt auf einen Schlag die Kohle zurück. Ich kann doch nix für den Fehler den irgendjemand gemacht hat!! Eine info habe ich nicht bekommen. Meine monatlichen Gehälter waren auch nicht plötzlich höher als sonst. Laut Rechner ca. 300 netto, und das wäre mir bestimmt aufegefallen, da ich die Abrechnungen kontroliere (bis auf die Steuerklasse)

Ich bin da gerade sehr verzweifelt was ich wie machen soll.

Ist es richtig das der AG keine Korrektur mehr machen kann???

Wer kann mir klare Hilfestellungen geben???

Viele Grüße aus NRW und Danke vorab

Steuerklasse, Steuern
Gleiche Steuer-ID-Nr. mehrfach an verschiedene Steuerpflichtige vergeben ...

Gestern Abend hatten wir Besuch einer guten Bekannten meiner Frau. Eine absolut zuverlässige und grundehrliche Person, die Folgendes erzählte:

2011 gab sie ganz normal unter ihrer bekannten Steuer-ID ihre Einkommenssteuererklärung ab. Nach mehreren Monaten erhielt Sie ihren Steuerbescheid. Bis dahin ganz normal also.

Im Steuerbescheid waren jedoch Fahrtkostenersatz des Arbeitgebers in Anrechnung gebracht, die Sie nie erhalten hatte und auch auf ihrer elekronischen Lohnsteuerbescheinigung nicht ausgewiesen sind.

Sie ging von einem Versehen aus und ging in die FA-Sprechstunde um den Sachverhalt zu klären.

Nach einigem Hin und Her stellte der Sachbearbeiter fest, dass ihre Steuer-ID offensichtlich mehrfach auch an andere Steuerpflichtige vergeben wurde und dass es zu einer Vermischung der Datensatze von den verschiedenen Steuerpflichtigen gekommen sei. Unglaublich - ist aber so geschehen.

Im Nachgang korrigierte das FA den Steuerbescheid. Also - alles gut. Thema erledigt.

Nun kommt es ganz dicke.

2012 - neue Steuererklärung - gleiches Spiel. Identischer Fehler. Beschwerde beim FA. Korrektur. FA schreibt ihr, dass alle anderen Steuerpflichtigen nun ihre eigenen Steuer-ID hätten. Das Problem damit dauerhaft gelöst sei.

2013 - Steuerbescheid für 2012: Nun stimmt in ihrem Steuerbescheid bis auf die Kapitalerträge und die Fortbildungskosten nichts mehr überein. Das FA berechnet fast den dreifachen Lohn, selbstverständlich werden auch wieder ein Fahrkostenersatz, der nicht stattfand, in Anrechnung gebracht usw. Ergebnis: Sie soll nun knappe 12.000 € Einkommensteuer nachzahlen.

Selbstverständlich hat sie sofort schriftlich Einspruch eingelegt und Vollstreckungsschutz beantragt.

Ich vermute mal, dass das FA den Steuerbescheid nun wieder korrigieren wird und sie mit dem Schrecken davon kommt.

Nun zu meiner eigentlichen Frage.

Ich kann mir kaum vorstellen, dass das ein "tragischer" Einzelfall ist. Im Netz finde ich nur Handlungsanweisungen, wie vorzugehen ist, wenn ein und der selbe Steuerpflichtige mehrere Steuer-ID´s hat. Jedoch nicht einen Hinweis darauf, wie zu verfahren ist, wenn die gleiche Steuer-ID an mehrer Steuerpflichtige herausgegeben wurde?

In allen Dokumenten die ich lese, scheint diese Möglichkeit überhaupt nicht zu existieren.

Das eigentlich Erschreckende für mich ist jedoch die Erkenntnis, dass es zu Vermischungen von eigenen Datensätzen mit denen anderer Steuerpflichtiger überhaupt kommen kann.

Da, wie bei meiner Bekannten, dieser Fall ja nun schon drei Mal eingetreten ist und es dem FA nicht gelingt diesen Fehler zu bereinigen frage ich mich, an welche Stelle man sich wenden muss um eine dauerhafte Klärung des Problems zu erreichen?

Habt ihr schon von Ähnlichen Vorfällen gehört? Wie sind die Betroffenen oder deren Steuerberater mit dem Thema umgegangen? Steht zu befürchten, dass das Thema doch ein bischen gewaltiger ist? Oder hab ich Paranoia?

Hoffe auf viele Antworten.

Gruß aus Frankfurt/Main.

Jürgen

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