Guten Abend liebe Community,
Ich habe folgendes anliegen.
Am 31.01.22 habe ich mit meinem Arbeitgeber zusammen aus gesundheitlichen gründen einen Aufhebungsvertrag unterzeichnet.
Diesen haben wir beschlossen, nachdem ich aufgrund einer Krankheit öfters mal nicht arbeitsfähig war und ich somit nicht mehr vernünftig meiner vollzeitbeschäftigung nachkommen konnte.
Aus finanzieller sicht war diese Entscheidung leider aktuell, dass schlimmste das mir passiert ist, da ich vor der abschließung des vertrages nicht krankgeschrieben war (Ich war in kürzen abständen von 1-2 Wochen während meines Arbeitsverhältnisses krankgeschrieben, da ich selber aussicht auf besserung hatte, was aber nicht der Fall war, weshalb ich nicht dauerhaft vor dem Abschluss des vertrages krankgeschrieben war.)
Wie ich leider erst im nachhinein feststellen musste, bin ich somit leider in eine "Falle" getappt die mir meinen Anspruch auf Krankengeld genommen hat, da meine Erstbescheinigung am 02.02.22 eingeholt wurde, und ich rückwirkend zum 31.01.22 krankgeschrieben wurde, was leider im Sinne der Krankenkassen keinen Anspruch rechtfertigt.
Nun das weitere Problem ist, da ich mit der Folgebescheinigung noch bis zum 24.03.22 krankgeschrieben bin, weshalb mich das Arbeitsamt auch abgewiesen hat da ich ja krankgeschrieben sei, und mich daher nicht arbeitslos / arbeitssuchend melden kann.
Aktuell stehe ich so ziemlich vor einer Wand und weiß leider nicht mehr weiter.
Ich versuche mich momentan mit ersparnissen und wenigen privatverkäufen über wasser zu halten, kann allerdings trozdem nicht wirklich alle Fixkosten abdecken.
Diese Situation belastet mich neben der Krankheit zusätzlich noch extrem, dass ich aktuell nicht weiß wie ich weitermachen soll.
Welche Optionen habe ich zur Verfügung bis meine Krankmeldung abgelaufen ist?
Ich könnte mich nach der Krankmeldung bzgl. ALG1 melden, dass weiß ich, allerdings wäre es eine Lüge zu behaupten, dass ich nach ablauf der Krankmeldung 100% gesund und arbeitsfähig bin, da ich ursprünglich von einer Krankengeldzahlung ausging, und mit entsprechend rehabilitationsmaßnahmen anfangen wollte um möglichst bald wieder am Berufsleben normal teilnehmen zu können.
Das ganze Thema ist mir sehr neu, da ich bisher dauerhaft seit meiner Ausbildung beschäftigt war, und noch nie eine ALG1/2 oder Krankengeldleistung bezogen habe.
Ich danke schonmal im voraus für alle hilfreichen antworten und wünsche einen angenehmen Abend!