Kündigung Riester und Lebensversicherung?

Ende 2018 hatte ich eine fondsgebundene Rentenversicherung (Continentale easyRente Invest) und eine Riester Rentenversicherung (WWK Premium Förderrente Protect) abgeschlossen, der Klassiker. Mit den Produkten und insbesondere mit der altbekannten Tecis fühlte ich mich zunehmend unwohler, weshalb ich letzten Monat beschlossen hatte zu kündigen. Das war soweit auch ein recht simpler Prozess. Der Rückkaufswert der Continentale hat mich heute erreicht.

Dazu hätte ich ein paar Fragen. Über Antworten würde ich mich freuen. Etwas Spott über die damalige Entscheidung ist auch gern gesehen.

1. Zulagen und Steuervorteile müssen bei der Riesterrente der WWK zurückgezahlt werden. Diese werden soweit ich weiß direkt von dem Rückkaufswert abgezogen. Soweit korrekt?

2. Beide Versicherungen sind fondsgebunden. Somit müssten potentielle Kapitalerträge versteuert werden. Führen die Versicherer die Steuern automatisch an das Finanzamt ab, bevor sie mir den Rückkaufswert erstatten oder muss ich mich darum kümmern?

3. Im Steuerzettel der fondsgebundenen Lebensversicherung (Continentale) hatte ich nun mehrere Punkte, die mir nicht ganz klar sind. Aufgelistet war dort das Guthaben in Höhe von 3045€. Abzüglich 60€ Stornokosten ergab sich ein Rückkaufswert von 2985€. Dann gibt es dort den Punkt Kapitalerträge (-1991€) und Kapitalertragssteuer (0€). Ich habe gelesen, dass der Differenzbetrag zwischen den eingezahlten Beiträgen und dem Rückkaufswert versteuert wird. Eingezahlt habe ich ca 57 Monate lang 100€. Eingezahlt wurden also in etwa 5700€.

Ist die Herleitung hier richtig?

3045€ - 5700€ =-2655€. Davon gehen dann 25% Abgeltungssteuer ab (ergo -1991€).

4. Was muss ich da jetzt nächstes Jahr bei der Steuererklärung noch angeben damit das alles korrekt versteuert ist? Insbesondere bzgl. Des negativen Betrags bin ich mir unsicher.

Gibt es sonst noch Faktoren, die ich steuertechnisch unbedingt beachten sollte?

Kündigung, Lebensversicherung, Riester, Steuern
Riester Rente - Union Investment UniProfiRente VS. WWK Premium FörderRente protect – Wechsel sinnvoll?

Hallo,

ich habe aktuell folgenden Riester Vertrag: Union Investment UniProfiRente

Ich habe diesen Riester Vertrag bereits seit 2005 und bezahle momentan monatlich 162,66€. Ich erhalte eine jährliche Grundzulage von 154,00€.

Mir wurde ein Wechsel auf folgenden Riester Vertrag empfohlen: WWK Premium FörderRente protect

Dieser Riester Vertrag bietet wohl den Vorteil, dass die Rendite durch die mögliche Anlage in Aktien generell höher ist. Durch die tägliche Prüfung per iCPPI soll dies außerdem zusätzlich optimiert und trotzdem nahezu risikolos sein.

Ein weiterer Vorteil besteht wohl darin, dass für die Auszahlung die zum Zeitpunkt des Abschlusses gültige Alterstabelle herangezogen wird. Bei meinem jetzigen Riester Vertrag ist es wohl so, dass dieser sich an der an der jeweiligen gültigen Alterstabelle zum Zeitpunkt der Auszahlung orientiert. Es könnte also theoretisch sein, dass die per Alterstabelle definierte durchschnittliche Lebenserwartung über die Laufzeit des Riester Vertrages nachträglich erhöht wird. Dies hätte den Nachteil, dass der monatliche Auszahlungsbetrag meiner Riester Rente aufgrund des längeren Auszahlungszeitraums geringer wäre.

Wie ist Eure Einschätzung hierzu? Sollte ich den existierenden Riester Vertrag behalten oder auf den anderen Riester Vertrag wechseln?

Danke und viele Grüße!

Altersvorsorge, Riester, Riester-Rente
Zweiter Riester oder bAV – was ist sinnvoll bei AVWL-Zuschuss des Arbeitgebers?

Ich versuche mal wieder zu verstehen, was einer meiner Arbeitskollegen mit seinem „Berater“ abgeschlossen hat.

Bei uns in der Firma gibt es AVWL – Altersvorsorgewirksame Leistungen. Ich habe versucht, dem Kollegen zu erklären, dass er dafür entweder einen eigenen Riester mitbringen kann, um die AVWL abzugreifen, oder über die Firma was neues abschließen kann (Schlagwörter: Eichel-/Comfort-Rente, bAV, Entgeltumwandlung) und dann zusätzlich das Kapital von einer bAV aus der vorherigen Firma dahin übertragen kann. (*)

Kollege: Ach keine Ahnung, er kennt sich mit dem ganzen Zeugs überhaupt nicht aus, er wird mal mit seinem Berater darüber sprechen, der wird ihm das alles dann schon erklären – DVAG – „mit dem sind wir ja auch privat gut befreundet und wir vertrauen ihm voll und er macht alle diese Angelegenheiten für uns.“

Ich bin ja immer skeptisch, wenn jemand seinem Berater offen sagt, dass er keine Ahnung hat und den Berater schalten und walten lässt wie er will. Und gerade unter Freunden soll ja auch viel Schindluder passieren.

Jedenfalls hat er wohl mit dem Berater einen neuen (zweiten - er hatte schon einen!) Riester-Vertrag für die AVWL abgeschlossen. Ich dachte ja, dass die Entgeltumwandlung das Mittel der Wahl gewesen wäre, und wenn nicht bAV, dann zumindest das Mitnehmen des schon vorhandenen Riesters.

War das eine gute Lösung?

Bin ich da einfach nur zu mißtrauisch und skeptisch?

Von bAV hört man ja auch immer mal wieder, dass es sich gar nicht lohnt, weil man sich dadurch die gesetzliche Rente reduziert und man letztendlich gar nichts davon hat.

Für diesen Kollegen ist es wohl schon zu spät, noch etwas zu ändern, vor allem, weil er dem Berater zu 100% vertraut und ihn nicht vor den Kopf stoßen will, aber mich interessiert das Thema grundsätzlich, und es könnte ja noch für andere Kollegen oder natürlich für mich selbst interessant sein. Man kann ja immer mal wieder seine Strategie überdenken und schauen, ob man noch in die richtige Richtung fährt. ;)

Ich selbst habe eine Riester-Rentenversicherung (seit 2005), die bAV Entgeltumwandlung mit den AVWL (seit 2013) und einen weiteren beitragsfrei gestellten bAV-Vertrag, bei dem ich noch unschlüssig bin, ob ich das Kapital auch noch in den neuen übertragen soll (2006 abgeschlossen).

(*) In der vorherigen Firma wurde ein bAV-Vertrag für alle Mitarbeiter abgeschlossen und von der Firma jährlich eingezahlt, sozusagen als „Betriebsrente“. Der Mitarbeiter hat dafür nichts selbst zahlen müssen. Bei einem Austritt wird die bAV auf den MA umgeschrieben. Da mir das Zustandekommen dieser Verträge damals schon ziemlich suspekt war (Chef ist ein guter Freund vom Chef einer Bezirksdirektion einer Versicherungsgesellschaft – alle Mitarbeiter bekommen eine bAV-Betriebsrente über diese Gesellschaft, obwohl es andere, bessere bAV-Angebote gab…), habe ich selbst nach Verlassen der Firma dieses Kapital ohne Zögern in meinen neuen Vertrag übertragen.

Altersvorsorge, bAV, Riester
Kündigung Wohnriester Bausparvertrag

Hallo, eine Bekannte hatte ihre Riesterrente (Versicherung) gekündigt und in einen Wohnriester Bausparvertrag überführt (Guthabensübertragung). Diesen hat sie zwar bespart, aber noch keine Zulagen für diesen beantragt. Das übertragene Guthaben enthielt jedoch Zulagen. Ebenso hat sie in den vergangenen Jahren über den alten Vertrag Steuervorteile erhalten. Leider wurde sie sehr schlecht beraten und bereut diesen Schritt nun. Nun möchte Sie am liebsten den Bausparvertrag kündigen, da eine Beitragsfreistellung und das Liegenlassen des Geldes dort ihr auch nicht gefallen. Wenn Sie das tut, was passiert dann technisch? Werden die übertragenen Zulagen an die Zulagenstelle zurückgezahlt? Ich nehme an ja. Was jedoch passiert steuerlich gesehen? Die Wüstenrot sagte mir, dass das mit dem Finanzamt ausgemacht werden muss. Ich hatte nämlich mal gehört, dass einige Gesellschaften einen Steueranteil direkt einbehalten. Würde nun das erhaltene Kapital in dem Jahr als Einkommen zugerechnet und man muss es mit seinem Steuersatz versteuern oder errechnet das Finanzamt die bisher erhaltenen Steuervorteile und fordert diese zurück? Ersteres wäre ja erheblich schlechter, durch die Steuerprogression. Und kann es sein, dass die Wüstenrot nun bei Kündigung die noch nicht komplett bezahlten Abschlusskosten auf einen Schlag verlangt?

Kündigung, Riester, Riester-Rente, Steuern, Wohn-Riester, Zulagen
Ab wann wird das Wohnförderkonto geführt?

Ich habe einen Riestergefördeten Bausparvertrag (Wohnriester). Hiermit möchte ich irgendwann ein Hypothekendarlehen tilgen. Im Moment befinde ich mich noch in der Ansparphase. Es ist noch kein Guthaben aus meinem Riester-BSV genommen. Der BSV wird erst in 9 Jahren zugeteilt. Um die Steuerlast im Rentenalter zu bestimmen, wird ja bekanntlich ein fiktives Wohnförderkonto geführt. Nun möchte ich gerne wissen ob die jährliche förderfähige Beiträge jetzt schon im Wohnförderkonto gebucht und verzinst werden oder ob das erst passiert ab dem Zeitpunkt wo ich aus dem Sparvertrag Geld rausnehme.

Ich könnte ja auch sagen, dass ich den Riester-BSV nicht als solchen benutzen möchte und ihn in ein normalen riestergeförderten Altersvorsorgeplan umwandele. Denn dann müsste ich ja noch was draufzahlen, weil die Sparzinsen im BSV bei 1% liegen und das Wohnförderkonto mit 2% berechnet wird! Wäre es da nicht fairer um (wenigstens in der Ansparphase) auch mit den tatsächlich erzielten Zinsen zu rechnen?

Eine weitere Frage, die sich dann stellt ist, wenn man den ganzen Riester-Bauspar-Hickhack (Ansparen und Darlehen zurück bezahlen) hinter sich hat und man hat noch ein bisschen Zeit bis zur Rente, dann könnte man einen neuen Riestervertrag abschließen. Kann man damit dieses Wohnförderkonto dann wieder entgegenwirken (quasi tilgen)? Denn, je jünger man mit dem Riesterbausparen anfängt, desto mehr wirken sich diese 2% auf den gesamten zu besteuernden Betrag im Rentenalter aus.

Bausparvertrag, Darlehen, hypothek, Riester, Wohn-Riester
Riester-Beitrag nicht rechtzeitig abgebucht

Hallo,
ich habe seit mehreren Jahren einen Riester-Vertrag. Der Beitrag wird bisher 1x jährlich Anfang Januar abgebucht. Mein Problem ist, dass in 2013 ein viel zu niedriger Eigenanteil von der Gesellschaft abgebucht wurde, obwohl ich vorher eine Erhöhung beantragt habe. Die ist aber erst in 2014 abgebucht worden.
Leider ist mir selber das erst jetzt beim Erstellen meiner Einkommensteuer-Erklärung für 2013 aufgefallen.
Hintergrund: In 2013 hatte ich im Mai eine Erhöhung meines Beitrages beantragt, da sich mein Vorjahres-Einkommen 2012 deutlich erhöht hatte. (Die vorigen Jahre habe ich wegen Elternzeit nur 60 EUR eingezahlt, in 2012 war ich wieder berufstätig und sollte ca 900 EUR selber einzahlen, um die volle Zulage zu erhalten).
Ich habe den Antrag mit meiner Bankberaterin ausgefüllt, die diesen Antrag dann an die Gesellschaft weitergeleitet hat. Die Beraterin kannte die Änderung meiner Einkommensverhältnisse und meinen Riester-Vertrag.

Das Problem war wohl, dass mein jährlicher Beitrag immer im Januar abgebucht wird und damit die Änderung im Mai von der Versicherungsgesellschaft erst wieder im folgenden Januar beachtet wurde. Das ging aber aus dem Antrag für mich in keiner Weise hervor. (Leider ist mir in 2013 nicht selber aufgefallen, das kein erhöhter Beitrag abgebucht wurde.)

Ich fürchte einen Großteil meiner Zulage von 824 EUR nicht zu erhalten und frage mich, ob die Bank bzw. die Versicherungsgesellschaft mir diesen Schaden nicht ausgleichen muß. Wer kann mir hier auskünfte geben ? Danke im voraus.

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Sind Sparpläne bei Wohnungsbaugenossenschaften sinnvoll?

Auf der Suche nach Ergänzungsmöglichkeiten zu meiner privaten Rentenvorsorge bin ich auf teils attraktive Sparplan-Angebote diverse Wohnungsbaugenossenschaften gestoßen. Unter anderem auf die Chemnitzer Siedlungsgemeinschaft eG, die ein Produkt namens Zielsparen offensiv bewirbt. Ab dem 15. Sparjahr erhält man satte 50% Bonus auf die jährliche Sparleistung. Bei 100 Euro auf 25 Jahren kommen derzeit (variabler Basiszins) 51.573,14 Euro heraus – macht eine Rendite von etwa 4 Prozent!

Das bietet mir doch, wenn ich richtig informiert bin, kaum eine Privat-Rente, oder? Deren Garantiezins (auf den Sparanteil!) liegt bei 1,75 Prozent. Natürlich hat ein solcher Vertrag – weil man statt Kapital ja auch Rente nehmen und steinalt werden kann – durchaus eine Daseinsberechtigung. Aber: Lohnt es sich nicht, seine Altersvorsorge möglichst vielschichtig aufzubauen? Ich denke mir 100 Euro in so einen Genossenschafts-Sparplan, 100 Euro in eine Privat-Rente, 100 Euro in Riester und/oder Rürup und ein Rest in Fonds-Sparpläne...!?!

Die Eigenheiten der diversen anderen Produkte haben es teils ja durchaus in sich und ich bilde mir ein, sie in Ansätzen verstanden und durchblickt zu haben. Vor allem wenn man die Kriterien Flexibilität, Sicherheit, Rendite usw. gegeinenander abwägt...

Mir stellt sich angesichts dieses für mich völlig neuartigen Genossen-Sparplans aber die Frage: Ist das sicher? Die CSG macht dazu auf ihrer Webseite widersprüchliche Angaben. Mal heißt es, man sei in einem Sicherungsfonds, der noch nie habe einspringen müssen... Dann aber heißt es auch, dass man auf das Einspringen keinen Rechtsanspruch hat. Ja, was denn nun!? :-)

Auch westdeutsche Anbieter wie die Spar- und Bauvereine in Solingen und Hannover bieten vergleichbare Produkte – wohl mit ähnlichen Sicherheits-Bedingungen. Mich interessiert vor allem Euer persönlicher Eindruck... Würdet ihr so einen Vertrag abschließen? Er ist ja recht flexibel – im Gegensatz zu Versicherungen und hat dazu doch auch eine Top-Rendite ohne Volatilität... Oder!?

Kennt sonst jemand von Euch ähnlich gute "Banksparpläne"?

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Riester Rente. Debeka Förderrente F1 / F2 zu empfehlen?

Hallo, ich bin 28, am Ende meines Studiums (vorherige Ausbildung) und werde 02/2011 mein Referendariat zum Berufsschullehrer beginnen und dort auch verbeamtet. Meine Frau ist 27 und bereits verbeamtete Realschullehrerin.

Gemeinsam wollen wir Ende des Jahres einen Kredit in Höhe von max. 60.000€ aufnehmen - eher wesentlich weniger - um den Differenzbetrag für einen Grundstückskauf zu finanzieren. Dieses wollen wir dann abbezahlen und in etwa 5 Jahren erst mit dem Hausbau beginnen. Dann wird dementsprechend ein neuer Kredit fällig.

Wir wollen nun auch etwas für die Rente tun. 2 unabhängige Vertreter hatten wir da. Irgendwie blieb aber das Gefühl, dass man dahin beraten wurde, wo die meiste Provision zu holen war. Eher unseriös das Ganze. Da meine Frau ihre PKV bei der Debeka hatte, kam auch dort die Sprache darauf. Klar, dass die dort nur eigene Produkte vertritt, aber sie wirkte bei allen 3 Treffen kompetent.

Sie empfahl uns die Debeka Förderrente F2 (das ist quasi die normale F1, nur eben für öffentlichen Dienst, wodurch die Verwaltungsgebühr um 1% sinkt).

Ich habe nun ebenfalls lange recherchiert und quasi nur Positives zum Debeka F1 gefunden. Es gibt wohl nur die Grundsatzfrage Fondsgebunden wie DWS oder eben normale RV. Was mich vielmehr beschäftigt: Ist angesichts des Hausbau für uns nicht ein Wohnriester o.ä. besser? Zwecks Kreditaufnahme, usw.?

Rentenversicherung, Riester, Wohn-Riester

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