Nutzung Privat-KFZ für Fahrten zum Kunden + Mobilitätspauschale des Arbeitgebers - Versteuerung?

Folgender Sachverhalt:

Ich arbeite im Außendienst und fahre jährlich ca. 30tkm. Davon sind 18tkm privat und 12tkm geschäftlich -> Fahrten zum Kunden.

Zusätzlich zu meinem Bruttogehalt erhalte ich eine "Mobilitätspauschale" in Höhe von 900 Euro pro Monat von meinem Arbeitgeber. Diese Mobilitätspauschale wird automatisch jeden Monat komplett versteuert.

Ich habe vor kurzem meine Steuererklärung für 2017 abgegeben und erhielt die Nachricht vom Finanzamt, dass die Fahrtkosten/Dienstreisen in Höhe von 30cent/km (12tkm*0,3 Euro = 3600 Euro) nicht anerkannt werden, da die Leistungen des Arbeitgebers (meine Mobilitätspauschale in Höhe von 12*900 Euro=10800 Euro) gegen gerechnet werden.

Sprich (Beispielrechnung):

  • Bruttogehalt: 5100 Euro
  • Mobilitätspauschale: 900 Euro
  • Gesamt Brutto: 6000 Euro

Meine Frage:

Ist die Aussage des FA korrekt oder ist es nicht so, dass ich ein Anrecht auf die Werbungskosten habe, da ich die Mobilitätspauschale des Arbeitgebers bereits versteuere? Es heißt doch "Leistet der Arbeitgeber an den Arbeitnehmer für die Benutzung seines Privatfahrzeugs für betriebliche Fahrten eine pauschale Vergütung für einen bestimmten Zeitraum, so handelt es sich hierbei stets um steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Dies gilt insbesondere, wenn bei der Erstattung weder die Anzahl noch die Fahrstrecken der tatsächlich ausgeführten Fahrten berücksichtigt werden."

Besten Dank & VG,

Johannes

Steuern, Kilometergeld, Pauschale
Darf der Vermieter trotz Nebenkosten-Guthaben die Nebenkosten-Vorauszahlungspauschale um 30 Euro erhöhen?

2014 erzielte ich ein Nebenkosten-Guthaben von 360 Euro. Damals betrug meine Miete 470 Euro, darin enthalten die Nebenkosten in Höhe von 200 Euro. Aufgrund des erzielten Guthabens kürzte ich die Pauschale auf 180 Euro und zahlte dann ab Anfang 2016 nur noch 450 Euro Miete. Jetzt erhielt ich die NK-Abrechnung für 2015 mit einem erzielten Guthaben von 188 Euro, welches der Vermieter aber nicht auszahlen, sondern auf das laufende Abrechnungsjahr aufrechnen will.
Falls ich das Geld jedoch ausgezahlt haben wolle, müsse ich die monatliche Vorauszahlung um 30 Euro auf nunmehr 210 Euro (neue Miete für 2017 also: 480 Euro!) erhöhen.

Tatsächlich muss ich vom Vermieter die Überweisung auf mein Konto fordern, da meine geringe Rente minimal aufgestockt wird und die geringe Ausbildungsvergütung meiner Tochter, die momentan noch zu Hause wohnt, ebenfalls minimal durch das Jobcenter aufgestockt wird. Das Geld steht also den Ämtern zu und nicht mir und wird auch von dort einbehalten. Das heißt für mich, dass ich die NK-Erhöhung und somit die höhere Miete in Kauf nehmen oder mich dagegen wehren muss. Dann kann es aber schnell passieren, dass ich die Kündigung erhalte. Darf der Vermieter die NK-Pauschale um 30 Euro erhöhen (auch bei Guthaben), wenn zu erwarten ist, dass das laufende Jahr eine Nachzahlung ergeben könnte? Das geht langsam ins Unermessliche, der Vermieter selber kümmert sich um nichts hier im Haus. Ich bin geschockt. Muss ich nun wirklich die 30 Euro mehr bezahlen?

Nebenkosten, Erhöhung, Pauschale
Nutzung Privatfahrzeug für Dienstfahrten, höhere WK "trotz" Erstattung durch AG?

Sehr geehrte Mitglieder,

Ich hoffe, von Euch kann mir jemand zumindest in Teilen Auskunft zu dieser Frage geben. Ausgiebige Recherche hat leider zu keinen fruchtbaren Ergebnissen geführt.

Folgender SV:

Ich tätige sehr viele berufliche Fahrten. Die Angaben sind vollumfänglich beispielhaft. Halten wir 15 tkm fest. Privat fahre ich 10 tkm.

Mein Fahrzeug habe ich für 30 TEUR erworben. Die Abschreibung (/6 Jahre), Versicherung, Steuer, Garage, Wartung und alle zum Fahrzeug gehörigen Kosten durch die Gesamtlaufleistung ergeben (beispielsweise):

46 ct/km.

Mein AG erstattet 50 cent pro gefahrenem Kilometer, wovon natürlich nur 30 ct. Steuerfrei sind. Die 20 cent werden über die Lohnabrechnung unmittelbar versteuert und mindern meinen Nettoverdienst.

Den übersteigenden, nicht steuerfreien Anteil von 16 ct (46-30) multipliziert mit den beruflichen km von 15 tkm -ergibt 2400 EUR WK. Diese übersteigen die Pauschale von 1000 EUR und sind mMn. angabefähig. Da ich sonst nicht über die WK-Pauschale komme, ergibt sich exklusive anderer WK-Belege ein "Vorteil" von 1400 EUR, mithin also ~600 EUR netto Differenz bei einem angenommenen Steuersatz.

Meine konkreten Fragen zu diesem Beispiel: Ich hoffe, jemand hat bereits Erfahrung!

1) Ist diese Rechnung korrekt, oder ändert der (höhere) Ausgleich durch den AG diese Berechnung? 2) Was ist, wenn das Fahrzeug erst im April 2016 angeschafft wurde. Abschreibung 9/12, klar - rechne ich dann die 3/12 des alten Fahrzeuges noch hinzu, um das Jahr zu komplettieren? Hier ist die Belegbarkeit etwas schwieriger. 3) Wo ist dies bei der Steuerklärung anzugeben? Per Tabelle? Als Angabe zu den WK?

DANKE!

D A N K E im Voraus!

Steuern, Kilometergeld, Pauschale

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