Hallo,
leider lerne ich erst nach und nach, wie man seine Steuern macht, diese Sache frustriert mich aber weil ich es nicht verstehe :(
Verstehe ich richtig, dass man bei einer Günstigerprüfung zwar - wenn es günstig kommt XD - weniger Steuern auf seine Kapitalerträge zahlen muss (weil der eigene Satz unter 25% Abgeltungssteuer liegt) aber man immer "irgendwas" bezahlen muss im Gegensatz zur NV-Bescheinigung? (Da kann man ja zB als Single bis zu 9000 ausschöpfen, also Gesamteinkommen)
Es geht um Kapitalerträge, die über dem Freibetrag liegen, aber kein Arbeitseinkommen vorhanden ist
Ist man also "doof", wenn man jahrelang die Günstigerprüfung über Elster eingereicht hat, statt sich diese NV-Bescheinigung zu holen?
Kann ich jetzt noch für 2018 diese NV-Bescheinigung beantragen oder ist es zu spät?
Und wenn man die Abgeltungssteuer schon bezahlt hat - doof halt :( - kann man die dann durch eine Steuererklärung wiederbekommen? Also irgendwie mit der Anlage KAP eine Nichtveranlagung nachträglich erbitten?
Danke schön!!!! Ich versuche durch Lesen dazu zu lernen aber die Formulierungen sind alle so verwirrend :(
LG