Keine Steuerrückerstattung vom Finanzamt?

Hi!

Ich bin 22 Jahre alt und zur Zeit noch Informatikstudent und habe mich dazu entschieden dieses Jahr mal zu schauen, was bei so einer Steuererklärung bei mir rumkommen würde (Spoiler: angeblich gar nichts).

Ich habe neben dem Studium das gesamte letzte Jahr als Softwareentwickler für weitere mindestens 860€ im Monat als Werkstudent gearbeitet, Krankenkassenbeiträge von 1100€ gezahlt, Studiengebühren von 1000€ (inkl. Materialien und Fahrtkosten etc) gehabt, Nebenkostenabrechnung von 600-700€ (ohne Wasser und Strom etc) und vllt hier und da noch eine Kleinigkeit wie Internet für die Arbeit im Homeoffice und ein MacBook.
Worauf ich hinaus will: Ich habe erwartet zumindest einen minimalen Anteil zu bekommen, was aber laut Taxfix und Steuerbot wohl nicht drin zu sein scheint.

Auch wenn das für einen Vollzeitarbeitenden im leben stehenden Menschen vllt. kleine Beträge sind, hätte ich doch erwartet ein wenig was zurück zu bekommen.

Davon abgesehen, da ich mein MacBook damals für 1.600€ gekauft habe, dachte ich kann ich das locker absetzen, aber anscheinend nicht?

Ich habe sowas leider noch nie gemacht und hab wirklich keine Ahnung davon.
Vllt. sind diese Seiten auch einfach nur sehr ungenau und können das nicht einschätzen?

Mich würde mal die Meinung von ein paar Erfahrenen dazu interessieren, was ihr denn denkt... Sollte ich die Steuererklärung trotzdem abschicken, oder denkt ihr auch, dass da nicht viel zu holen ist?

Viele Grüße aus dem Norden!

Lohnsteuer, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern
Gibt es Lektüre rund um die Lohnsteuer?

Hallo.

Ich halte mich "kurz" und bedeckt, auf anraten der Bundesweiten Forengemeinde. Stimmt, ich neige zum schwameln, mal seh' n, ob ich es im "Whatts Appstyle" hinkriege. :D

Alle Jahre wieder hänge ich über der Steuererklärung und versuche mithilfe google und Foren das bestmögliche herauszuholen. Dabei habe ich es mir immer unnötig schwer gemacht, in dem ich Beispielsweise die Beträge eines jeden Apotheken Kassenbons zusammengezählt habe, was gar nicht nötig war. Von Pauschalen hatte ich bis dahin noch nie etwas gehört.

Ich habe in den letzten Jahren einige Din A4 "Spickzettel" mit einigen Handschriftlichen Tipps, Tricks erzählt und warum Elster sich das eine oder andere Mal nicht dazu überreden lies, die Erklärung abzuschicken.

Dieses Jahr war zum ersten Mal ein ehemaliger Finanzbeamter bei uns und hat die Steuer erledigt. Es war komplizierter, weil sich meine Frau noch in der aktiven Altersteilzeit befindet. Dabei kamen schon wieder einige für mich neue Pauschalbeträge auf den Tisch.

Die 2.500 € Gesundheitskosten Pauschale. Ich glaubte immer, die läge bei 1.000 €. Aber anscheinend betrifft es die Werbungskosten.

Pauschale 110 € Anlage N. Wann kommt sie zum tragen? Hängt sie mit dem 1.000 € Werbungskostenpauschbetrag zusammen?

Vorsorgeaufwand. Die Höchstgrenze beträgt 1.900 €. Von dieser Pauschale habe ich dieses Jahr zum ersten Mal gehört. Was bedeutet das denn schon wieder? Wie es aussieht, fällt das in den Bereich Versicherungen, doch was mache ich damit? Wenn alle Versicherungsbeträge unterhalb der 1.900 € liegen, brauche ich nichts anzugeben und die Pauschale wird vom FA automatisch mit dem Gesamtbrutto verrechnet?

Solche Fragen halt und was gibt es sonst noch alles zu wissen? Das ist alles zu viel für dieses Forum, zu viel Schreibarbeit für euch. Gibt es Online Lektüre, oder in Printform, in der man alles nachlesen kann?

Dann gibt es da noch ein Betrag, die/der für jede/n Steuerzahler/in wichtig ist. Doch ich habe absolut keine Ahnung, um welche Grenze es sich handelt, ob man es überhaupt Grenze nennen kann. Nur dass diese Summe für den Normalsterblichen irgendwo zwischen 20 und 30.000 € liegt und ausschlaggebend für, tja für was ist ? Seeeehr wage, das ganze, ich weiß. Aber all das würde ich selbst gerne irgendwo in irgend einem Gesamtwerk selbst nach lesen. Verdammt, wieder Roman. :D

VG

Lohnsteuer
Abgrenzung ehrenamtliche Tätigkeit - Arbeitnehmereigenschaft?

Bei den meisten ehrenamtlichen Tätigkeiten ist der Tätige ja am ehesten mit einem Selbständigen vergleich bar. Ihr schuldet keine konkrete Arbeit, sondern einen Dienst oder einen Erfolg und erhält dafür ein Entgelt, dass mehr oder weniger verhandelt wurde.

Ich musste mich in letzter Zeit öfters mit "kirchlichem Hilfspersonal" auseinander setzen. Je nach Konfession gibt es dort ja bestimmte Rollen.

Von dem mir bekannten Messmer wird erwartet, dass er X Minuten vor Gottesdienst erscheint, den Zelebranten ankleidet, während der Messe anwesend ist, danach diverse Aufgaben erledigt und dann ist seine Arbeit beendet. Gibt es nur einen, muss er bei jedem Gottesdienst anwesend sein oder eine Vertretung besorgen, bzw. es gibt einen Plan, wann wer Dienst tut.

Zudem gibt es eine übergeordnete Verwaltungseinheit die in der Lage ist, Vergütungen, Arbeitsumfang, etc. jederzeit anzupassen.

Für mich klingt das sehr nach Arbeitnehmertätigkeiten.

Auch bei ehrenamtlichen Reinigungskräften. Es gibt einen Putzplan, der wird von der Verwaltungseinheit verfügt, ggf. nach Rücksprache und auch die Vergütung wird vorgegeben.

Gab es da schon Rechtsprechung, ab wann ein "Eingliederung in den Betrieb" in einer Form vorliegt, dass es sich definitiv um Arbeitnehmer handelt?

Mir geht es nicht um "Bashing" an den organisierten Kirche, mir fallen nur in letzter Zeit immer mehr Dinge auf, bei denen ich "glaube", dass die Kirche ihr Hilfspersonal einfach gerne mit Almosen abspeist.

Lohnsteuer
Student, verheiratet, ZWEITAusbildung (Studium) - wie Steuererklärung machen?

Hallo,

Ich bin verheiratet und fange im Sommer ein Studium an, nach dem ich eine Berufsausbildung abgeschlossen habe. Mein Mann arbeitet in Vollzeit, er ist also Hauptverdiener. Ich werde kein bzw. nur ein sehr geringes Einkommen durch Neben- oder Ferienjobs haben, somit liegt es im Steuerfreibetrag.

Ich mache das Studium an einer Fernhochschule und wir bezahlen den Betrag im Voraus einmalig am Stück.

Ich weiß, dass ich einen Verlustvortrag (Werbungskosten) geltend machen kann. Allerdings frage ich mich, wie das dann unter Berücksichtigung der verschiedenen Faktoren funktioniert.

1. Eigentlich sind mein Mann und ich gemeinsam veranlagt. Muss ich jetzt dann aber doch eine eigene Steuererklärung schreiben, oder kann ich den Verlustvortrag in die gemeinsame Steuererklärung mit einfließen lassen?

2.Oder wird der Betrag dann direkt als Werbungskosten von dem Einkommen meines Mannes abgerechnet? (Wäre wahrscheinlich zu schön um wahr zu sein? ;-) )

3.Gebe ich dann den Betrag für 2023 einmalig für die kommenden 3 Jahre an oder muss ich das irgendwie anteilig eintragen?

4.Der Verlustvortrag gilt ja bis zu 4 Jahre. Wenn ich den vollen Betrag als Kosten nur für 2023 angebe, mache ich dann die nächsten Jahre trotzdem jährlich eine Steuererklärung, ohne Antrag auf Verlustvortrag? Wenn ich dann 2026 oder 2027 anfange zu arbeiten, mit einem Verdienst über dem Freibetrag, werden dann die Studienkosten als Werbungskosten geltend gemacht, oder?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe :-)

Studium, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern, werbungskosten
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

Bild zu Frage
ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch
Steuererklärung Abschlussarbeit und dan festes Beschäftigungsverhältnis?

Hallo zusammen,

ich war vergangenes Jahr 2019 im Januar und im Februar noch im Unternehmen A als Student zur Erstellung einer Abschlussarbeit eingestellt. In beiden Monaten habe ich auch eine monatliche Aufwandsentschädigung (laut Vertrag) erhalten + im Januar habe ich nochmal eine zusätzliche Prämie erhalten. Laut Lohnsteuerbescheid wurden für die zwei Monate paar Euro Lohnsteuer und Soli einbehalten, zusätzlich wurden Kranken und Pflege Versicherungsbeiträge gezahlt. Einnahmen aus Unternehmen A sind besipielsweise 4.000 Euro.

Seit März bin ich nun im Unternehmen B eingestellt. Hier bin ich als ganz normaler Arbeitnehmer tätig. Einnahmen aus Unternehmen B sind besipielsweise 30.000 Euro.

Wenn ich nun die Steuererklärung für das Jahr 2019 ausfülle und den Lohnsteuerbescheid von Unternehmen B in Anlage N eintrage ist die Steuererstattung fiktiv z.B. 1500 Euro. Wenn ich nun den Lohnsteuerbescheid aus Unternehmen A zusätzlich in Anlage N eintrage führt dass zu einer geringeren Steuererstattung z.B. nur noch 900 Euro. In dem Fall muss ich sogar Lohnsteuer zurückzahlen.

Meine Frage ist nun, ob die Einnahmen die ich in Unternehmen A während der Zeit der Erstellung der Abschlussarbeit erhalten habe anders in der Steuererklärung berücksichtigen muss oder gehört das schon in Anlage N (nicht selbständiger Arbeit)?

Gruß Apolonius

Student, Lohnsteuer, Steuererklärung
Einkommenssteuer deutlich höher als Lohnsteuer?

Hallo, ich habe im wesentlichen das gleiche Problem wie bereits hier https://www.finanzfrage.net/g/frage/einkommenssteuer-hoeher-als-lohnsteuer beschrieben,da sagen alle das könne nicht sein, aber wo der Fehler lag wurde nic ht beschrieben.

Konkret zu meinem Fall, ich mache Einkommenssteuererklärung weil ich nebenberuflich Selbstständig bin, im wesentlichen bin ich aber angestellt und die Lohnsteuer wird natürlich direkt vom Arbeitgeber abgeführt. Im vergangenem Jahr hatte ich durch meine Selbstständigkeit aber keinen Gewinn, sondern sogar einen geringen Verlust von rund 250€ und eine Aufwandsentschädigung von 120€ als Referent, also nix was eine ernstzunehmende Steuerbelastung erwarten lässt. Trotzdem sagt mir die vorabberechnung bei Elster, dass ich rund 1000€ Einkommenssteuer nachzahlen müsste. Da ich auch dachte, dass da irgendein Fehler sein muss habe ich testweise mal nur meine nichtselbstständige Tätigkeit eingegeben, also ohne Selbstständigkeit und Aufwandsentschädigung und wieder kamen rund 1000€ Nachzahlung raus. Konkret habe ich etwa 22.500€ Bruttolohn und 1.800€ Lohnsteuer gezahlt, bin sSteuerklasse 1 und unverheiratet. Gibt man beim Steuerrechner https://www.bmf-steuerrechner.de diese Angaben für die Lohnsteuer ein komme ich auf meine gezahlten rund 1.800€, gibt man das für die Einkommenssteuer ein kommen 3.000€ raus, insofern bestätigt das die Elsterberechnung. Aber das würde dann ja bedeuten, dass ich sobald ich eine Einkommenssteuererklärung mache deutlich mehr zahlen muss als ich sonst Lohnsteuer bezahle. Wo könnte ich denn da was falsch gemacht haben?

Einkommenssteuer, Einkommensteuererklärung, Lohnsteuer, Steuererklärung
50% Anstellung + Honorar, wie Einkommensteuer berechnen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

September 2019 beende ich meine Ausbildung zur Heilerziehungspflegerin und habe nun verschiedene Arbeitsmöglichkeiten.

Ich möchte auf 50% in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung arbeiten. Eine 50% Stelle hat ca. 1500 Brutto monatlich. Mir wurden nun von zwei verschiedenen Arbeitgebern Honorarstellen angeboten, wenn ich beide annehmen würde wäre ich monatlich bei ca. 680 Euro (Somit fällt die Übungsleiterpauschale weg).

Je nachdem wieviel Einnahmen bei den Honorarstellen für mich lohnen, kann ich die monatlichen Einnahmen verringern oder erhöhen.

Nun meine zwei Fragen:
Meine Sozialabgabe werden ja dann von der 50% Stelle ja übernommen.

Wie kann ich am besten ausrechnen, wieviel Einkommensteuer ich am Ende des Jahres für die Honorarstellen zahlen muss?
Rechne ich ALLE meine Einnahmen zusammen und schaue was Brutto dabei raus kommt oder wie muss ich das rechnen ... ?

Und die andere Frage ist, wieviel Honorartäigkeit lohnt sich für mich?

Ich habe versucht diese Fragen selber zu beantworten, jedoch finde ich nicht passendes.

Ein anderes Thema ist noch, dass ich ein Kleingewerbe als Fotografin habe. Ich werde dieses und nächstes Jahr kaum einnahmen haben (ca. 1000 Euro vielleicht) lohnt sich das Kleingewerbe oder lohnt es sich für mich steuerlich mich abzumelden?

Ich bedanke mich herzlichst für die Antworten.

einkommensteuer, Finanzamt, Honorar, Lohnsteuer, Steuererklärung, Steuern
Wieso bekomme ich bei der Lohnsteuererklärung so wenig Rückerstattung trotz hoher Werbekosten und ähnlichem?

Hallo zusammen,

ich komme hier nicht weiter weil irgendwas an der Berechnung oder Eintragung nicht passt. Hatte hier schon eine Frage gestartet aber trotz mehrerer Meinungen sind wir nicht auf die Lösung gekommen. Deswegen hier nochmal mit einer übersichtlichen Erklärung. Laut vielen Aussagen (fast alle die ich kenne eigentlich) ist meine Erstattung viel zu niedrig. Zusammengefasst habe ich folgende Eintragungen:

Angaben zu Lohn und Gehalt (Steuerklasse 1, keine Kinder und nicht Kirchensteuerpflichtig):

28210 EUR Brutto im Jahr davon 3290€ einbehaltene Lohnsteuer und 179 EUR Solizuschlag der einbehalten worden ist.

Werbungskosten:

211€ + Pendlerpauschale (20km in 220 Tagen) 1320€

Hier meine Lohnsteuerbescheinigung 2017 (sind nur die Werte wie sie da stehen):

http://planetoli.de/wp-content/uploads/2018/05/doc03433820180515093459.pdf

Unter Bilder der Auszug aus ELSTER was ich zurück bekommen soll

Hier habe ich einen Betrag von ca. 153€. Wie erwähnt ist das alle die ich gefragt habe (auch einige hier) zu wenig. Man kommt hier auf ca. +500€. Woran das liegt weiß ich jetzt nicht, hab alles überprüft und hab keine Ahnung. Für ein Lohnsteuerverein ist es jetzt zu spät die nehmen keinen mehr bei uns in den wenigen Tagen. Vielleicht finde ich ja hier Hilfe.

Unter Bilder habe ich nochmal die Daten wie ich sie eingetragen habe, wenn das was hilft (Anlage Vorsorgeaufwand)

Wie man sehen kann hab ich 1:1 die Daten auf der LSB eingetragen.

Bin für jeden Tipp dankbar, ist meine erste Erklärung und bin absolut neu in dem gebiet. (Danke an alle die versucht haben mir davor schon zu helfen!)

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ELSTER, Lohnsteuer
Verrechnung Lohnsteuer und Kapitalertragssteuer unter Grundfreibetrag?

Hallo zusammen,

als Student habe ich 2016 ein dreimonatiges Praktikum mit einem monatlichen Gehalt von ca. 1.500€ brutto absolviert. Um mir die Lohnsteuer zurückzuholen (gesamte Einkünfte aus Praktikum 4.500€) habe ich eine Steuererklärung eingereicht. Dabei habe ich auch Kapitalerträge in Form von Dividenden in Anlage KAP angegeben. Hierbei handelte es sich um ca. 1.600€ aus Dividende und Aktienverkauf. Als Student habe ich hierbei eine NV-Bescheinigung, so dass ich bei der Dividende und den Aktienverkäufen keine Kapitalertragssteuer abgezogen wurde.

Meine Erwartung wäre gewesen, dass ich insgesamt vom Finanzamt einen Betrag von ca. 240€ für die gezahlte Lohnsteuer zurückerhalte. Mit meinem Einkommen + Kapitalerträgen komme ich ja insgesamt lediglich auf 4.500€ + 1.600€ = 6.100€ und liege somit unter dem Grundfreibetrag von 8.820€.

In dem Steuerbescheid vom Finanzamt wurde jedoch dann die von mir gezahlte Lohnsteuer i.H.v. ca. 240€ mit dem nicht versteuerten Kapitalertrag i.H.v. (1600€ - 801€ (SparerPauschBetrag)) x 25% = 799€ x 25% = 200€ verrechnet.

Folglich wurde mir lediglich ca. 40€ ausgezahlt (240€ mir zustehende Lohnsteuer - 200€ Kapitalerträge (versteuerter Betrag über Pauschbetrag) ).

Könnte mir bitte jemand kurz den Grund dafür nennen, dass das so verrechnet wurde? Wieso wurden meine Kapitalerträge jetzt versteuert, wenn ich doch eigentlich insgesamt mit Einkünften + Kapitalerträgen unter dem Grundfreibetrag liege?

Habe da in den letzten Monaten mehrmals darüber nachgedacht und versucht es zu verstehen, aber das tu ich nicht. Würde mich sehr freuen, wenn ihr mir hierbei weiterhelfen könntet! :-)

Vielen Dank und Viele Grüsse

Lohnsteuer, Steuererklärung, Kapitalertragssteuer
Hauptbeschäftigung nicht beim Finanzamt gemeldet, was tun?

Hallo zusammen ...

Ich suche nun schon seit Stunden, finde aber nichts, was mit weiter hilft. Folgendes Problem:

Mein Mann arbeitet seit Januar 2016 bei seinem jetzigen Arbeitgeber. Ende des Jahres hat er dann auch einen Ausdruck der Lohnsteuerbescheinigung bekommen. Nun wollten wir zum ersten Mal überhaupt seine Steuererklärung machen, haben uns entsprechende Unterlagen besorgt, alles ausgefüllt und die Zettel persönlich zum Finanzamt gebracht. Mein Mann hatte auch eine Kopie seiner Lohnsteuerbescheinigung gemacht, die er mit abgeben wollte, nur für den Fall, dass es notwendig sei.

Nun hatten wir versehentlich auch meine Lohnsteuerbescheinigung eingesteckt und gaben zunächst die falsche ab. Die Dame sah das natürlich sofort und gab den Zettel zurück. Dann bemühte sie ihren Computer. Sie meinte, wenn alles im System sei, bräuchte sie den Wisch gar nicht.

Sie gab also die ID-Nummer meines Mannes ein und fand: NICHTS! Zumindest nichts über ein Beschäftigungsverhältnis meines Mannes. Mir konnte sie direkt sagen, wo ich arbeite, aber mein Mann war offenbar nie von seinem Arbeitgeber beim Finanzamt angemeldet worden. Und es handelt sich hier nicht um einen Minijob, sondern um seine Hauptbeschäftigung, bei der er weit mehr als 450€ verdient!

Er fand schließlich auch seine eigene Lohnsteuerbescheinigung und gab sie der Frau. Diese stellte fest, was mir vorher nie aufgefallen war: Oben in der Überschrift "Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung" war das Wort "elektronisch" durchgestrichen. Nicht nach dem Ausdruck, sondern mittels Textformatierung schon für den Druck.

Sie teilte uns mit, der Arbeitgeber hätte meinen Mann nie für das ELStAM Verfahren registriert, weshalb seine Steuererklärung so nicht bearbeitet werden könnte und sagte, wir sollten der Firma sagen, sie solle dringend noch die Anmeldung vornehmen und alle Daten von 2016 übermitteln, denn so sei das Ganze sogar strafbar. Mein Mann habe daran keine Schuld, aber das müsse geklärt werden.

Jetzt hat mein Mann ein Gespräch darüber mit dem Büro seiner Arbeit gehabt und alles genauso weitergegeben, wie es uns gesagt wurde. Es hieß, man würde sich darum kümmern. Jetzt, drei Wochen später, haben wir beim Finanzamt angerufen und nachgefragt, bekamen aber die Auskunft, es sei bisher nichts eingegangen.

Mein Mann möchte nun nicht noch einmal mit dem Büro darüber reden, denn es kommt bei dieser Firma immer wieder vor, dass gesagt wird, man würde sich um etwas kümmern, doch es passiert nichts. Stattdessen will er die Angelegenheit nun anwaltlich klären lassen.

Ich verstehe hierbei immer noch nicht alles daher nun meine eigentliche Frage: Was hat es mit dieser ganzen Sache auf sich? Handelt es sich um Steuerhinterziehung seitens der Firma? Wie gehen wir da am besten vor? Ich möchte morgen bei den Versicherungen nachfragen, ob die Abzüge tatsächlich stimmen. Macht das Sinn?

Ich hoffe, uns kann jemand aufklären und Tipps geben. Vielen Dank im voraus.

Schöne Grüße Meowsa

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