Familienversicherung bei Minijob und Honorartätigkeit?

Hallo, ich habe ein sehr spezielles Anliegen. Ich bin Student, familienversichert und habe seit Juni 2022 eine Honorartätigkeit ausgeübt, womit ich im Juni bis Dezember höchstens 244€ verdient habe. Seit Dezember 2022 habe ich dann aber zusätzlich noch einen Minijob angenommen (255€ im Monat). Geplant war, dass ich beide Tätigkeiten (Minijob und Honorar) weiterhin gleichzeitig machen kann, da ich monatlich die Minijob-Grenze von 520€ nie überschreiten würde (500€ würde ich maximal verdienen in einem Monat).

Nun bin ich im Dezember und April aber jeweils EINMALIG für einen Kollegen bei der Honorartätigkeit eingesprungen, sodass ich im Dezember und April insgesamt ca. 621€ verdient habe. Ich bin davon ausgegangen, dass ich den Steuerfreibetrag damit ja insgesamt sowieso nicht überschreite und im Schnitt im Monat nie mehr als 520€ verdient habe (es gab auch Monate wo ich insgesamt nur um die 380€ verdient habe mit beiden Jobs).

Kann mir jemand helfen, wie das mit der Familienversicherung aussieht für die 2 Monate? Da das Einspringen unvorhersehbar war und ich dies nicht geplant habe und es jeweils nur einmal im Jahr war, hat es trotzdem Konsequenzen für mich? Ich habe mir bis jetzt keine Gedanken dazu gemacht, da ich dachte man kann die Grenze auch mal überschreiten, aber jetzt bin ich mir unsicher, ob ich das der Krankenkasse hätte melden müssen und mich dann sofort studentisch versichern hätte müssen, obwohl ich in anderen Monaten viel weniger verdient hab (sodass sich das auch nicht gelohnt hätte).

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Selbstständig als Freelancer für verschiedene Dienstgeber Steuer/Krankenversicherung?

Hallo, ich habe momentan 2 Jobs als selbstständiger Freelancer/Freiberufler, musste ein Gewerbe dafür anmelden, beide Jobs sind als Chatmoderator und werden künftig ca 700 bis 1000 Euro monatlich einbringen. Ich wohne in Österreich, mir wurde gesagt ich darf mich bei der gesetzlichen Krankenversicherung nicht freiwillig versichern lassen, sondern muss dies bei der Krankenversicherung für Selbstständige machen, die bekommen aber über 27% meiner monatlichen Einnahmen als Krankenversicherung. Auch wenn ich auf selbstständiger Basis arbeite, habe ich genaue Vorschriften was ich machen darf und was nicht und wie der Job zu machen ist. Also sollte doch eigentlich die gesetzliche Krankenkasse zuständig für mich sein mit der freiwilligen Versicherung für 130 Euro monatlich, oder? Wenn ich unter 11.000 Euro Jahresverdienst bleibe, dann muss ich auch nichts versteuern. Welche Abgaben muss ich sonst noch zahlen?

Und wie sieht das ganze aus falls ich zusätzlich noch einen Angestellten Job annehme im Home Office, egal ob Teilzeit oder Vollzeit, dann müsste ich ja über den Arbeitgeber versichert sein, obwohl ich nebenbei auf Selbstständiger Basis arbeite oder? Dann müsste ich natürlich auch alle Einnahmen versteuern, da ich dann über 11.000 Euro im Jahr komme. Aber welche Steuerklasse bin ich dann? Mein Mann verdient um die 2000 Euro Netto, wir sind verheiratet.

Und wenn ich zu alledem noch ab und an als Texter arbeite, also pro Text bezahlt werde, muss ich diese Einnahmen dann auch versteuern?

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Krankengeld oder Gehalt?

Hallo zusammen, liebe Community,

im April starte ich ein kurzzeitig befristetes Arbeitsverhältnis. Das Arbeitsverhältnis ist nun auch bereits beendet.

Am 7.4.2023 war ich 2 Stunden in der Arbeit anwesend und danach krank. Die Krankschreibungen liefen vom 7.4. bis 30.4.2023. Durch einen Bescheid der Krankenkasse erfuhr ich, dass mir Krankengeld im ersten Monat meines neuen Arbeitsverhältnisses ab dem 7.4.2023 zustünde.

Gegen den Bescheid der Krankenkasse legte ich bereits Widerspruch ein, da ich dachte, die hätten sich vertan bzw. den verkehrten Versicherten angeschrieben, weil normalerweise Krankengeld von der Krankenkasse erst nach 6 Wochen Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber einem erkrankten Arbeitnehmer zu stehen würde. Die Krankenkasse gab mir daraufhin (schriftlich) die Info, dass mir tatsächlich ab dem 7.4.2023 Krankengeld zusteht. (Auszahlung erfolgt noch die Tage.)

Mein Ex-Arbeitgeber überwies mir mein Gehalt vom 1.4. bis 6.4. und zahlte zudem auch die 2 Stunden für den 7.4.2023.

Von wem steht mir das Geld für den 7.4.2023 nicht zu?

Entweder braucht die Krankenkasse das tägliche Krankengeld für den 7.4.2023 oder der Arbeitgeber das Gehalt für die 2 Stunden vom 7.4.2023 nicht zahlen. Ich weiß nur nicht wer von denen nicht zahlen müsste?

Ich habe da keine Ahnung. Meine Umfeld leider auch nicht.

Wer kennt sich da aus und kann mir sagen wie das Ganze ausschaut.

Mit besten Grüßen vorab vielen Dank für Eure Nachrichten etc..

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Fast 20.000 Euro Beitragsschulden Krankenkasse?

Ich (F30) versuche mich kurz zu halten. Ich war jahrelang arbeitslos und konnte meine Beiträge nicht bezahlen, da ich kein Geld hatte. Ich war auch sehr leichtsinnig und habe keine staatliche Hilfe in Anspruch genommen. Mein Lebensunterhalt wurde von meiner Familie und Freunden finanziert. Mir ging es zu dieser Zeit gar nicht gut. Ich war schwer depressiv und hatte extreme Panikattacken. Ausgelöst wurde das ganze durch einen schlimmen Unfall. Ich fühle mich trotzdem schrecklich, da ich jahrelang wie eine Schmarotzerin gelebt habe.

Aus diesem Loch habe ich mich selbst rausgeholt und habe mittlerweile einen Job und fange bald eine Ausbildung an. Nun zu meinem Problem. Ich habe fast 20.000 Euro Schulden bei meiner Krankenkasse, da ich jahrelang meine Beiträge nicht zahlen konnte. Ich verdiene momentan 520 Euro brutto im Monat. Wenn ich demnächst meine Ausbildung anfange, werde ich 700 Euro brutto verdienen. Ich wohne bei meinen Eltern, muss also weder Miete noch Fixkosten zahlen aber ich bin trotzdem verzweifelt, da ich in den nächsten Jahren nicht genug verdienen werde, um das abzuzahlen. Meine Krankenkasse hat mich schon seit Jahren gesperrt, ich kann nicht mal zum Arzt gehen wenn es mir schlecht geht, außer es ist wirklich ein Notfall.

Wie kann ich meine Schulden bezahlen ohne Insolvenz zu beantragen? Ich dachte auch, dass Beitragsschulden nach 4 Jahren verjähren.

Lassen sich Krankenkassen auf Vergleichsvereinbarungen ein?

Ich bin echt verzweifelt und durcheinander. Ich habe so lange gebraucht, um wieder ins Leben zu finden und das mit meiner Krankenkasse belastet mich extrem.

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Krankengeld?

Guten Abend,

Ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir jemand eine Antwort darauf gibt.

Folgendes, ich bin seit 2 Jahren mit Rückenschmerzen von Arzt zu Arzt gerannt, Ende letzten Jahres habe ich dann die Diagnose nach 2 MRTs, einige Blutabnahmen die Diagnose Rheuma, Skoliose, Bandscheibenprobleme bekommen, dass alles mit 22 Jahren.

Vorgeschichte:

Natürlich wollte ich dennoch nun mich an eine Arbeit versuchen, habe zum 2.1 diesen Jahres einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben und es ging bis vor 3 Wochen alles gut, dann fing es an mit extremen Lendenwirbelschmerzen-Hüftschmerzen bis in die Leiste und ins Bein.

Ich bin nun 2 mal Krankgeschrieben gewesen in den letzten Wochen und habe dann mit meinem Chef ausgemacht das es so nicht wirklich weiter gehen kann, ich soll zu meiner Kur fahren die mein Rheumatologe mir empfohlen hat und wenn es mir wieder besser gehen sollte, kann ich mich gerne wieder bei ihm melden.

Also habe ich heute zum 24.2 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und ich soll Montag (bis Montag bin ich noch Krankgeschrieben) mich dementsprechend weiter Krankschreiben lassen und die Befunde/Attest mir mitgeben lassen die ich dann der Krankenkasse per E-Mail vorzeigen kann/soll um dann den Antrag für Krankengeld zu bekommen.

Das war grob die Erzählung, nun meine Frage: Funktioniert das wirklich das ich TROTZ meinem Aufhebungsvertrag dennoch die 70% meines eigentlichen Bruttoeinkommens dann als Krankengeld vorerst bekomme?

Ich hoffe ich habe nicht zu viel geschrieben und würde mich sehr über eine Antwort freuen damit ich Gewissheit habe wie ich weiterleben kann.

MfG.

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Privatinsolvenz, Kindergeld, Kindesunterhalt, Erstattungen Krankenkasse pfändbar?

Ich bin Alleinerziehend mit einem Kind was zur Hälfte berücksichtigt wird. Ich habe eine Pfändungsfreigrenze von 1840€ auf meinem P- Konto. Für meinen Arbeitslohn der bereits gepfändet wird, habe ich eine Quellenfreigabe, da das restliche ausgezahlt Gehalt meist über der Freigrenze liegt.

Das eingehende Kindergeld erhalte ich zusätzlich zum Gehalt und es wurde bisher auch nie separiert, auch wenn die Einnahmen über die Pfändungsfreigrenze hinaus gingen.

Der Kindesunterhalt vom Vater jedoch schon in voller Höhe und der Unterhalt steht dann somit nicht zur Verfügung. Meine Frage ist nun, ob das so richtig ist und der Kindesunterhalt separiert werden darf und irgendwann von der Bank an den Insolvenzverwalter geht?

Ich bin bisher immer davon ausgegangen, dass Gelder, die für das Kind sind, diesem auch zustehen und weder separiert werden dürfen noch gepfändet werden können?!

Und wie ist es mit Erstattungen von der Krankenkasse? Ich muss z.B. für eine medizinisch notwendige Behandlung zunächst ca 300€ auslegen und bekomme aber nach dem Ende der Behandlung 85% davon, von meiner Krankenkasse erstattet.

Das Geld würde dann jedoch separiert werden und letztendlich an den Insolvenzverwalter gehen?! Gibt es eine Möglichkeit, dass ich diese Erstattung dann auch behalten kann bzw. das zunächst ausgelegte Geld zum Großteil wiederbekomme?

Von meinem Insolvenzverwalter, bekomme ich leider nie verständliche Antworten und erhielt auf Nachfrage folgende Antwort :

ich möchte erneut darauf hinweisen, dass kein Insolvenzverwalter Einfluss auf die gesetzlichen Regelungen im Hinblick auf ein Pfändungsschutzkontos hat. Die Bank separiert keine Einzelzuflüsse (Kindesunterhalt, Kindergeld oder Sonstiges), sondern ein Guthaben oberhalb des jeweils gesetzlichen Freibetrages. Das liegt nicht in meinem Ermessen, und es ist gleichgültig, aus welcher Quelle der Vermögenszufluss stammt. Gleichgültig ist auch, ob an der jeweiligen Quelle ein Betrag pfändbar gewesen wäre oder nicht.

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Gesamteinkommen Minijob und Gewerbe - Familienversicherung?

Guten Tag,

ich habe ein sehr spezifisches Problem. Ich bin derzeit noch Schüler und versichert bin ich über das Familienversicherung. Ich betreibe eine Gewerbe als Nebenerwerb, die sich mit Crowdtesting beschäftigt, das Einkommen ist schwankend und hängt von der Anzahl der Aufträgen ab. Nun, habe ich einige Fragen bezüglich des Familienversicherungs.

1.) Nach meinem Recherche weiß ich, dass die Grenze für die Familienversicherung im Jahr 2021 auf 470€ gestiegen ist. Da ich zusätzlich zu meiner Nebengewerbe noch als Minijobber auf Lohnsteuerkarte (ich müsste am Anfang meiner Anstellung ein kleines Formular ausfüllen, dass ich eine Abrechnung über die Lohnsteuerkarte wünsche) wünsche, kann ich (wenn ich die Artikel im Internet richtig verstanden habe) 1000€ als Werbungskostenpauschale absetzen. Bedeutet das also in meinem Fall, dass ich quasi 533€ bzw. 6396€ im Jahr insgesamt monatlich verdienen kann, ohne die Familienversicherung zu verlieren?

2.) Die Branche in der ich auf Minijob-Basis angestellt bin, wurde erst vor einigen Wochen zum ersten Mal in diesem Jahr wieder geöffnet. Das bedeutet nun eventuell (schwankendes Einkommen von meiner Gewerbe und auch vom Minijob) dass ich in der Zukunft eventuell über die Grenze von 533€ komme, bis jetzt ist aber nicht der Fall wenn ich mein Gesamteinkommen durch 7 (da wir im Moment Juli haben) teile. Im nächsten Monat kann es aber sehr wohl dazu kommen, bedeutet es also für mich dass ich mich jetzt bei der Gesundheitskasse melden soll, und ab hier die ca. 190€ für die freiwillige Versicherung zahlen soll? Ich habe momentan ein bisschen Sorgen, dass ich die Beiträge ab Januar rückwirkend zahlen muss, aber da ich beim Teilen durch sieben noch nicht über die 533€ komme, wäre es bei mir nicht der Fall, oder? Nach meinem Verstand wären die Beiträge eventuell ab Juli fällig, wenn ich über die Grenze komme...? oder?

Vielen Dank für Eure Antworten.

Viele Grüße

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Welche Auswirkungen hat ein Aktienverkauf auf die gesetzliche Krankenkasse?

Als Student bin ich aktuell in der Familienversicherung. Soweit ich weiß, darf ich dort maximal 450 Euro pro Monat verdienen.

In der Zeit von Januar - November habe ich nichts verdient, allerdings würde ich jetzt im Dezember gerne meine Aktien verkaufen, die sich dieses Jahr überraschend gut entwickelt haben. Der Gewinn würde die 450 Euro weit übersteigen, auch wenn man den Gewinn durch 12 teilt wäre ich über den 450 Euro.

  1. Gibt es eine Möglichkeit, dennoch weiterhin in der Familienversicherung zu bleiben?
  2. Angenommen ich falle aus der Familienversicherung: Kann ich ab jetzt in die studentische Krankenversicherung wechseln, oder müsste ich dann rückwirkend auch für die Monate Januar - November die Beiträge nachzahlen?
  3. Gibt es bei der studentischen Krankenversicherung eine Einkommensgrenze? Auf der Website der Barmer gibt es zwar einen Kostenrechner, allerdings werden dort nur Bafög, Angestelltenverhältnisse, oder selbstständige Tätigkeit über 18 Stunden/Woche berücksichtigt.
  4. Wie lange müsste ich in der studentischen Krankenversicherung bleiben? Wäre es theoretisch denkbar, nur einen Monat in der studentischen Krankenversicherung zu sein, in diesem Monat meine Aktien zu verkaufen, und danach wieder in die Familienversicherung zu wechseln?
  5. Im Jahr 2021 arbeite ich voraussichtlich ab Oktober Vollzeit und bin dann über meinen Arbeitgeber versichert. Kann ich von Januar - Oktober in der Familienversicherung bleiben, auch wenn ich z.B im November hohe Kapitalerträge erziele?
  6. Muss ich bei Wegfall der Familienversicherung im Jahr 2020 die regulären Beiträge (ca. 180 Euro/Monat) nachzahlen, oder kann ich rückwirkend die Studentenbeiträge (ca. 108 Euro/Monat) bezahlen?

Vielen Dank für eure Hilfe. Ich werde mich vermutlich auch mit der Versicherung in Verbindung setzen, allerdings wollte ich mich zuvor schonmal unabhängig beraten lassen.

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Wie fülle ich die von der Krankenkasse verlangte Nichtveranlagungsbescheinigung aus, wenn ich keine Kapitalerträge habe?

Ich bin seit 10/2016 aufgrund eines Vermächtnisses aus dem Hartz4-Bezug ausgeschieden und seitdem freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichert. Jährlich einmal sendet mir die Krankenkasse eine Einkommensanfrage, die ich nach Rücksprache 2017 jedes Jahr mit „unverändert“ beantwortet habe.

 

Ich habe mir meinen Lebensunterhalt nach Aufbrauchen des Vermächtnisses mit dem Geld finanziert, das mir meine alten Eltern zum Geburtstag, zu Ostern, Weihnachten etc. zukommen ließen. Im Gegenzug habe ich ihnen im Haushalt und Garten geholfen. Dieses Geld erhielt ich in bar und zahlte es so, wie ich es brauchte, auf mein Konto ein. D. h. mein Konto hat kleinere unregelmäßige Geldeingänge und nicht monatlich einen festen Betrag.

 

Jetzt bekam ich von meiner Krankenkasse ein Schreiben, in denen sie mir mitteilte, dass die Mindesteinstufung an Einkommensnachweise gebunden ist und die KK eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt benötigt. Danach kam ein Schreiben, das zwar nicht als Bescheid gekennzeichnet war, das aber eine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt und in dem die Krankenkasse mir mitteilte, dass sie gezwungen ist (ohne einen § anzugeben), von mir Beiträge in Höhe der Beitragsbemessungsgrenze zu erheben.

 

Meine Fragen:

Darf die Krankenkasse zu solchen erpresserischen Methoden greifen und wenn ja, in welchem § steht das?

Ich kenne das bisher nur so, dass ein Bescheid auch neben der Betreffzeile als ein solcher gekennzeichnet ist. Das Schreiben von der Krankenkasse ist einfach nur ein Schreiben mit Rechtsbehelfsbelehrung. Ferner steht u.a. darin: „Diese Mitteilung ergeht zugleich im Namen der Pflegekasse.“ Also kurz gesagt: Es wird nur in der Rechtsbehelfsbelehrung von einem Bescheid geschrieben. Im Text direkt ist es nur eine Mitteilung. Könnte ich wegen eines Formfehlers Widerspruch erheben?

Ich habe die Geldbeträge, die ich auf mein Konto eingezahlt habe, für 2019 zusammengezählt und komme auf rund 14000 EUR. Ich bin alleinstehend. So wie ich im Internet gesehen habe, liege ich damit über dem Betrag der Nichtveranlagungsbescheinigung. Kann es da Probleme geben mit dem Finanzamt, weil ich keine Steuererklärung gemacht habe?

Soweit ich das überblicken kann, ist dieses Formular Nichtveranlagungsbescheinigung für Kapitalerträge gedacht. Ich habe aber keine Kapitalerträge, so dass ich gar nicht weiß, wie ich dieses Formular ausfüllen soll, sprich: Was ich da an Geldbeträgen eintragen soll.

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Kennt die Krankenkasse mein Einkommen?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich der Gehaltsgrenze bei der Familienversicherung.

Ich habe zwei Jobs als Werkstudent und verdiene bei beiden zusammen monatlich 515€ netto. Ich zahle Lohnsteuer- und Rentenversicherubgsabgaben. Nun Habenichts von meiner Krankenkasse einen Fragebogen erhalten bei dem ich angeben soll wie hoch mein Gesamteinkommen ist. Zuzüglich der Werbekostenpauschale von 1000€ für Werkstudenten, darf ich also circa 530€ im Monat verdienen. Stimmt das ?

Oder geht die Krankenkasse vom Brutto-Verdienst aus ?

Eine weitere Frage: Ich muss laut dem Fragebogen nur Auskunft über einen Job geben, sprich den Vertrag und die Abrechnungen einreichen. Was ist wenn ich einfach nicht vollständige Angaben mache und nur die Abrechnungen dieses einen Jobs einreiche ? Kommt die Krankenkasse dahinter ? Denn ich würde bei diesem Job aufgrund einer Weiterbeschäftigung schon mal bei der Sozialversicherung ab- und wieder angemeldet. Fragt mich nicht wieso. Und da hat die Krankenkasse auch nichts gesagt und wollte nichts nachträglich prüfen.

Nun die abschließende Frage: Wenn ich irgendwann mit beiden Jobs aufhören sollte und bei beiden abgemeldet werde, was macht die Krankenkasse dann ? In wiefern kann sie wissen, was ich verdient habe, wenn ich nichts angebe?

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