Name des Unternehmers auf Umsatzsteuer korrigieren?

Hallo alle zusammen,

mir wurde dieses Jahr mitgeteilt, dass ich als freiberuflicher Künstler (Kleingewerbe, Einzelunternehmer) im Hauptvordruck zur Umsatzsteuererklärung (2022) bei den Allgemeinen Angaben meinen eigenen persönlichen Namen eingeben muss unter "Name des Unternehmers". Andere Namen müssten sonst wohl im Handelsregister aufgenommen werden.

Leider war mir das zur Zeit meiner Tätigkeitsaufnahme nicht bewusst, sodass ich in der Ust. Erklärung (2021) versehentlich einen "Fantasienamen" für meine gestalterischen Tätigkeiten eingetragen habe (z.B. Studio XY). Das Finanzamt wurde über den Studionamen informiert, als sie mir damals die neue Steuernummer überreicht haben

Folgende Fragen wären nun:

  1. Muss und kann ich Ust. Erklärung von 2021 korrigieren und meinen tatsächlichen Namen eintragen?
  2. Welche Konsequenzen könnte das mit sich ziehen, wenn ich nun in der aktuellen Ust-Angabe 2022 meinen tatsächlichen Namen anwende anstatt der in der 2021, sodass das Finanzamt eine Diskrepanz in der Namensgebung merkt?

Alle anderen Angaben wie etwa die Einnahmen, den Status des Kleinunternehmens und Freiberufler sind nicht von der Korrektur betroffen.

Vielen Dank für euere Zeit und Unterstützung! Ich hoffe, dass mir jemand da etwas Licht ins dunkle bringen kann.

Freiberufler, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Fehler, Konsequenzen, Kleinunternehmerregelung, Korrektur, Umsatzsteuererklärung
Ist man als Katzensitter Kleinunternehmer, Kleingewerbe oder Minijobber?

Ich bin seit diesem Jahr Katzensitter über eine App, diese App überlässt die Steuerlichen Angelegenheiten pro Auftrag dem Katzensitter. Nun das ist das erste Mal dass ich sowas mache und habe keinen roten Faden was Steuern und Finanzen angeht.

Beim Finanzamt hab ich bei der Beratung angerufen und die meinten ich soll das als Kleinunternehmen anmelden.. Dabei verdiene ich nicht mal im Monat mehr als 500 Euro, manche Monate verdiene ich sogar gar nichts. Gilt das dann nicht als minijob? Da muss man doch gar keine Steuern zahlen soweit ich weiß? Warum muss ich mich direkt als Unternehmer anmelden?

Die Frau am Telefon meinte, dass ich einen Steuerberater dazuziehen sollte, da die mich nicht beratet. Ich hab grad gegoogled dass ein Steuer Berater 40-160 Euro kostet.. Woher soll ich das Geld denn kriegen jeden Monat? Wenn ich nicht mal 500 Euro im Monat kriege.. Die Krankenkasse würde dann auch Geld kosten da ich dann ja Kleinunternehmer wäre (ich bin gerade studentisch versichert), dann bleibt mir von den 500 ja nur 300 Euro übrig xD

Ich bin ehrlich gesagt überfordert und würde mich hier auf Tipps und Ratschläge freuen. Ich kenn mich wie gesagt null damit aus und google verwirrt mich nur noch mehr, weil es über Katzensitting und Steuern nicht viel Infos gibt. Ausser dass es eine Haushaltsnahe Dienstleistung ist.

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Minijob, Steuern
Vollzeit angestellter + Kleingewerbe anmelden?

Hallo zusammen,

Ich bin momentan als Vollzeitangestellter und möchte ich nebenbei ein Kleingewerbe gründen als Mediengestalter/Mediendienstleister.

Was ich meine Kunden angeboten kann:

  • Webdesign inklusive Webhosting und Websites Verwalten.
  • Grafikdesign z. B. Logo, Visitenkarten, Flyer, Poster, Broschüre usw.
  • Fotografie: Produktfotografie, Portrait, Hochzeiten.

Nun ich habe paar Fragen bei Gewerbe-Anmeldung Formular:

  1. Rechtsform: Ich habe kein Mitarbeiter (also arbeite ich alleine) in Rechtsform soll ich Einzelunternehmen schreiben?
  2. Name des Geschäfts: Als Einzelunternehmen kann ich Firmenname z. B. „Lutus Medien Services“ statt mein Name schreiben?
  3. Was sollte ich genau bei „Angemeldete Tätigkeit“ schreiben?
  4. Einkommensteuer: (Ich habe das in Internet gelesen) Wann Einkommensteuer zahlen Kleingewerbe? Zumindest die Einkommensteuer musst du auch als Unternehmer eines Kleingewerbes in jedem Fall einreichen und evtl. bezahlen, sofern dein Einkommen 9.984 Euro im Jahr übersteigt.

Meine Frage: Ist das bedeutet, wenn ich von meinem Kleingewerbe bis 9.984 Euro im Jahr verdient habe, ist steuerfrei? Oder Einkommensteuer bedeutet Meine Kleingewerbe + was ich von meinem Job als Angestellter zusammen gerechnet?

Haben Sie irgendwelche Empfehlungen oder worauf sollte ich achten?

Vielen herzlichen Dank im Voraus für Ihre Helfe und Zeit!

Vania

einkommensteuer, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Nebentätigkeit, Einzelunternehmen, Nebengewerbe
Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, Gründung 2016 noch möglich?

Ein Unternehmen (Kleinunternehmer) welches erst jetzt beginnen wird Umsätze zu erzielen hat bereits 2016 die wichtigsten Investitionen getätigt. Das Geld wurde ausschließlich für den Kauf von Geräten für den Langzeitgebrauch investiert. Wäre es möglich, die Gründung des Unternehmens im Fragebogen zur steuerlichen Erfassung auf das Jahr 2016 zu setzen, damit die Ausgaben, über mehrere Jahre abgeschrieben werden können und auch heute steuerlich berücksichtigt werden?

Normalerweise gibt man im Fragebogen bei "14 - Angaben zur Festsetzung der Vorauszahlungen" die Einnahmen im laufenden Jahr und im Folgejahr an, da das Gründungsdatum des Unternehmens meist im laufenden Jahr liegt. Wenn jedoch bereits im Jahr 2016 Investitionen für das Unternehmen getätigt wurden und damals noch keine Einnahmen erzielt wurden, müsste man das dann auch so angeben? 2016 liegt ja schon eine Weile her und interessant wären ja eher die Umsätze in diesem und im Folgejahr aber im Fragebogen wird das Jahr der Betriebseröffnung genannt.

Zusätzlich würde ich gerne wissen, ob man dann auch eine Steuererklärung für die Jahre 2016-2022 abgeben muss, wenn 2016 als Gründungsdatum angegeben wird. Oder sind diese Jahre nicht relevant, da absolut keine Umsätze erzielt wurden?

vielen Dank für eure Antworten!

Gründung, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Fragebogen steuerliche Erfassung
Kleinunternehmerregelung-Grenze - nicht steuerbare Umsätze?

Guten Tag,

Ich bin ein Kleinunternehmer mit ausschließlich amerikanischen Umsätzen von einem amerikanischen Unternehmen (bin IT QA Tester Freelancer im Homeoffice), da ich nur wenig Ausgaben habe und mir die Einfachheit schätze, deshalb habe ich die Regelung gewählt. Ich hätte das unten ausgeführte Frage, da ich wissen muss ob ich nun die Umsatzsteuervoranerklärung machen muss (falls es doch nicht stimmt und ich nun kein Kleinunternehmer mehr bin) oder ob alles bleibt so wie es war.

Meine Frage wäre folgende - ich habe im 2022 die 22.000€-Grenze Umsatz überschritten, doch ich habe nun im Internet gelesen dass nur die Umsätze die laut dem Umsatzsteuergesetz steuerbar sind, zu der Grenze überhaupt dazu zählen. Nach meinem Wissen ist bei meinen Umsätzen (da es amerikanische Umsätze sind), ist der Leistungsort USA und es sind laut dem Umsatzsteuergesetz die „nicht steuerbare Umsätze“, demnach würden diese nicht zu der Kleinunternehmergrenze zählen und ich dürfte immer noch Kleinunternehmer bleiben? Stimmt dass das die nicht steuerbare Umsätze nicht dazuzählen?

Wenn ja, hätte ich noch eine Frage - wie wird der Finanzamt bei der Steuererklärung wissen dass trotz dass meine Einnahmen höher als 22k waren, die Kleinunternehnerregelung erhalten bleibt, reicht da dass ich sie wie üblich „als nicht steuerbare Umsätze“ durch Eingabe in der Zeile 11 UND 12 in der Einkommenssteuererklärung definiere sowie in der Umsatzsteuererklärung als „nicht steuerbare Umsätze, Leistungsort nicht im Inland“?

vielen Dank im Voraus.

Viele Grüße

Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuererklärung, Umsatzsteuer, Kleinunternehmerregelung
Twitch Streaming und Steuererklärung für Kleinst-Gewerbe?

Hallo zusammen,

ich habe im Oktober angefangen mit dem Streaming auf Twitch und direkt ein Kleinst-Gewerbe bei meiner lokalen Gemeinde angemeldet, da ich in kommenden Jahr höhere Einnahmen erwarte als meine knappen 75 EUR, die ich jetzt im Dezember mit der ersten Auszahlung bekommen habe.

Nach der Anmeldung des Kleistgewerbe, habe ich auf Elster den "Fragebogen zur steuerlichen Erfassung für Einzelunternehmen" ausgefüllt.

Das Finanzamt hat mir darauf eine neue Steuernummer gegeben und mitgeteilt, dass ich verpflichtet bin eine Umsatzsteuer-Voranmeldung (UStVA) vierteljährlich an das Finanzamt zu übermitteln. Die Verpflichtung besteht für mich dann, wenn Umsätze vorliegen. Das ist mit der Einnahme aus Twitch ja nun der Fall.

Ich möchte nun das alles legal und sauber abläuft mit den Streaming... sprich ich möchte diese Einnahmen richtig anmelden (UStVA 2022, Lohnsteuer-Anmeldung 2022) und später auch richtig versteuern (USt 2022). Die Angaben sollen so ausgelegt werden, dass deutlich wird, dass ich mit den Streamen (aktuell) noch keinen Gewinn erwirtschafte. Die Ausgaben für den Start sind zu Beginn (aufgrund des benötigten Equipment) zu hoch um gedeckt zu werden.

Das ganze wollte ich über Elster machen, aber so richtig finde ich mich da nicht zurecht... Ich bin verwirrt durch die ganzen verschiedenen Formulare und weiß auch nicht, wo ich was anzugeben habe. Vielleicht kann mir jemand die ID aus dem Formular nennen, worunter die Einnahmen aus Twitch Affiliate/Werbung und oder Donations gewertet werden. Ich würde vermuten es ist im Punkt 3 - ID 20/21 des UStVA 2022 Formular.

Für mich gilt als Kleinunternehmer, der seine Einnahmen aktuell aus Twitch generiert vermutlich auch nur die UStVA 2022 alle 4 Monate einzureichen, richtig?

Die USt 2022 kann ich vermutlich dann erstellen, wenn ich alles aus 2022 zusammen habe, richtig? Das wäre für mich z.B. ja bereits jetzt der Fall, da Twitch nur monatliche Auszahlungen macht.

Aber wo kann ich meine Ausgaben für das Streaming/Gewerbe angeben? In der UStVA finde ich nur Angaben zu den Einkommen... gibt es auch eine Voranmeldung für die Ausgaben, oder ist das alles in der USt 2022 einzutragen...

Es gibt ja auch noch andere Formulare, wie Anlage EÜR... kommt das hier rein? Diese kann ich leider auf Elster erst für 2021 auswählen.

Würde mich über hilfreiche Antworten freuen. Bisher hab ich immer nur die ESt unbeschränkt (ESt 1 A) übermitteln müssen und bin gerade etwas hilflos.

Bild zu Frage
ELSTER, Kleinunternehmer, Lohnsteuer, Umsatzsteuer, Twitch
Kleingewerbe / Kleinunternehmen für An- und Verkauf von Konsolen?

Hallo,

ich möchte in naher Zukunft ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen gründen, was ich nebenberuflich beitreiben möchte.

Dabei möchte ich Spielkonsolen (PlayStation 5) kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) als Kleinunternehmer / Kleingewerbebetreibender verkaufen.

Ich habe mich zwar mit der Thematik ein wenig auseinandergesetzt, allerdings bin ich immer noch komplett verwirrt und weiß nicht, was Sache ist, was man alles beachten muss und wie man genau vorgehen muss (außer, dass man bei der zuständigen Behörde den Antrag stellen muss).

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Sorry, falls es "einfache, dumme" Fragen sind, aber ich bin irgendwie komplett durcheinander und habe keinen Plan. Ich möchte mal kurz paar Worte zur Art und Weise tätigen, wie ich so geplant habe:

Wie erwähnt: Ich möchte PlayStation 5 Konsolen kaufen und diese dann an andere Gewerbebetreibende, evtl. auch an Privatpersonen (aber nur vielleicht, da bin ich mir noch nicht so ganz sicher) verkaufen. Der tatsächliche Gewinn pro verkaufter Ware / Konsole beträgt maximal 150€ - mal auch etwas weniger, je nach Preis. Der Gewinn wird die 22k-Grenze nicht überschreiten.

Es werden auch zusätzliche Kosten für das Kleingewerbe / Kleinunternehmen auf mich zukommen: Verpackungsmaterial, Klebeband etc. pp., um die Ware zu verschicken.

Die Konsolen werden sowohl von deutschen Märkten als auch von ausländischen Märkten gekauft und anschließend an deutsche Gewerbebetreibende (Ankaufsportale) verkauft, so zumindest der Plan.

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Sollte ich bei meinem Geschäftsmodell von der Kleinunternehmerregelung Gebrauch nehmen? Oder es bei einem Kleinunternehmen sein lassen?

Kann man für die Ausgaben (Kauf der Konsolen, Verpackungsmaterial etc. pp.) die 19%-Steuer absetzen lassen? Habe ich dadurch Vor- oder Nachteile bei einer Gewinnspanne von unter 22k pro Jahr?

Gibt es irgendwas zu beachten, wenn man von einem ausländischen Shop (EU) etwas kauft und es hier verkauft? Wie sieht es mit Käufen aus Großbritannien aus, die man wiederum hier verkauft?

Muss jede Rechnung des Kaufs und des Verkaufs "gesammelt" werden?

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Danke für eure Antworten und ich hoffe, dass es nicht allzu dumme Fragen waren. Verzeiht mir meine Ungewissheit, habe wirklich keinen Plan was ich alles beachten muss.

Finanzamt, Kleingewerbe, Kleinunternehmer, Steuern
Amazon Aufladung (Geschenkgutschein) richtig buchen?

Ich bin seit ein paar Monaten selbstständig (Kleinunternehmer) und sitze nun vor der Buchhaltung.

Da ich bei Amazon nicht via Rechnung bestellen kann, sondern ausschließlich via Geschenkgutschein-Guthaben, habe ich bisher Sachen für mein Gewerbe über diese Gutscheine bezahlt.
Im Laden den Gutschein für 50€ gekauft, vom Bankkonto bezahlt, in Amazon eingelöst und davon (als Beispiel) ein Photo-Stativ für 23,99€ (für mein Gewerbe) und Reinigungsmittel für 14,99€ (für mich privat) bestellt.

Meine frage ist jetzt: Wie verbuche ich das richtig?
Ich habe zwar von den 50€, die auf dem Kontoauszug zu sehen sind, einen Gutschein gekauft, nutze diesen aber nicht als Gutschein, sondern quasi als alternatives Zahlungsmittel und kann es daher nicht als Gutschein-Aufwendung verbuchen.

Weiterhin kann ich ja theoretisch nicht die 50€ als Betriebsausgaben buchen, da ja ein Teil davon privat genutzt wurde.
Die tatsächliche Summe der Betriebsausgabe taucht allerdings nicht in meinen Konten auf, da sie ja nur im Amazon-Konto existiert...

Für die Buchhaltung nutze ich aktuell die Software lexOffice (da Papierkram und SevDesk nicht gingen - warum möchte ich nicht näher erklären).

Ich könnte natürlich einfach einen Beleg über die genannte Summe von 23,99€ erstellen, kann diesen dann allerdings nicht dem Kontoumsatz von 50€ zuweisen (da unterschiedliche Summen). Fazit: Der Kontoumsatz muss dann trotzdem noch kategorisiert werden und der Beleg taucht nur in der EÜR auf, aber nicht in der Bankkonto-Rechnung.

Oder hab ich da jetzt einen großen Denkfehler?

Buchhaltung, Kleinunternehmer, Konto
Umsatzsteuervoranmeldung Beurteilung?
Umsatzsteuervoranmeldung Abgabe?

Hallo zusammen,

ich bin neu im Forum und erhoffe mir antworten auf meine Fragen.

im vergangen Jahr war ich als Kleinunternehmer mit der Kleinunternehmerregelung gelistet. Im Zuge der Umsatz-Überschreitung, bin in in diesem Jahr in die Regelbesteuerung gefallen. Aus diesem Grund ergeben sich diverse Änderungen.

Ich bin nun verpflichtet eine Umsatzsteuervoranmeldung abzugeben.

Derzeit bin ich noch am eruieren, ob ich diese jährlich, monatlich oder Quartalsweise abgeben muss. Folgende Regelung gibt es: Mehr als 7.500 Euro Zahllast: monatliche Umsatzsteuervoranmeldung. 1.000 - 7.500 Euro Zahllast: vierteljährliche Voranmeldung der Umsatzsteuer. Beträgt die Steuer für das vorangegangene Kalenderjahr nicht mehr als 1.000 Euro, kann das Finanzamt den Unternehmer von der Verpflichtung zur Abgabe der Voranmeldungen und Entrichtung der Vorauszahlungen befreien.

Hierzu habe ich eine Frage.

Wird bei der Beurteilung geschaut, wie viel € bei der vergangenen Umsatzsteuererklärung angegeben wurde? oder werden die Belege vom letzten Jahr betrachtet, unabhängig davon, ob die Umsatzsteuererklärung 0 € betrug?

Hat schon jemand Erfahrung gesammelt und kann mir bei meiner Einordnung weiterhelfen?.

ich hoffe der ein oder andere kann mir meine Frage konkret beantworten.

Ich freue mich auf eure Unterstützung!

mfg

JG.

einkommensteuer, Finanzamt, Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuererklärung
Wechsel zur Regelbesteuerung - Überschneidung mit Abschlagsrechnung?

Hallo zusammen,

ich überlege aktuell zum 1. Januar 2022 vom Kleinunternehmerstatus zur Regelbesteuerung zu wechseln. Basierend auf der Prognose für dieses Jahr müsste ich zum 01.01.2023 ohnehin wechseln; dieses Jahr stehen jedoch einige Ausgaben an, weshalb sich die Regelbesteuerung und Zahlung dieser netto lohnen würde.

Ich habe jedoch nur ein kleines Buchhaltungsproblem, bei dem ich mir nicht sicher bin, wie das zu handhaben ist: Ich habe im Dezember letzten Jahres einen Auftrag bekommen und für diesen bereits eine Abschlagsrechnung erstellt, welche auch noch letztes Jahr bezahlt wurde. Diese natürlich ohne Umsatzsteuer. Nun steht für Ende diesen Monat aber die Schlussrechnung an, auf die natürlich Umsatzsteuer erhoben werden müsste im Falle eines Wechsels. Wie gehe ich da dann vor? Würde ich die 19% USt. auf den gesamten Betrag erheben, der Kunde (im übrigen umsatzsteuerpflichtige GmbH) würde dann also auf den bereits gezahlten Abschlag auch noch nachträglich USt. leisten? Oder aber wird die USt. nur auf den noch offenen Betrag erhoben; die Zahlung aus letztem Jahr verbleibt quasi im Kleinunternehmerstatus und damit umsatzsteuerbefreit? Muss das auf der Rechnung irgendwie kenntlich gemacht werden?

Und dann noch eine Frage hinterher: Sehe ich das richtig, dass ich mich theoretisch von den USt.-Voranmeldungen befreien lassen könnte? Die entrichtete Umsatzsteuer lag letztes Jahr durch den Kleinunternehmerstatus logischerweise bei 0€. Und falls ich mich nicht befreien lasse, wäre das Abgabeintervall durch selbiges vierteljährlich, nicht monatlich, korrekt?

Vielen Dank für konstruktive Antworten.

Nachtrag: Ich bin nun soweit, dass ich weiß, dass Leistungen, die erst nach dem Übergang ausgeführt / fertiggestellt wurden, der Umsatzsteuer unterliegen. Die Anzahlung wäre also umsatzsteuerpflichtig, auch wenn ich keine USt. auf der Rechnung erhoben habe. Jetzt auf der Schlussrechnung nachträglich die 19% USt. noch auf die Anzahlung zu erheben ist wahrscheinlich auch nicht zulässig, richtig? Dann müsste ich die USt. also zahlen, ohne sie erhoben zu haben - ein Grund, den diesjährigen Wechsel nochmal zu überdenken.

Kleinunternehmer, Steuern, Umsatzsteuer, Umsatzsteuervoranmeldung, Kleinunternehmerregelung, Umsatzsteuererklärung

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