Kindergartenzuschuss durch den AG und Zuschuss zu den KIGA-Gebühren durch das Bundesland - wie damit umgehen?

Hallo Ihr,

da ich leider nirgends eine verlässliche Antwort auf meine Frage bekomme, hoffe ich einfach hier mal auf mein Glück. Vielleicht hat der ein oder andere schon eine ähnliche Thematik gehabt und kann aus Erfahrung sprechen.

Es geht um folgendes:

Ich bekomme Ende diesen Monats (Mai 2019) das erste mal einen Zuschuss zu den Kindergartengebühren von meinem Arbeitgeber. Dieser Zuschlag beträgt vereinfacht 200 € pro Monat.

Aufgrund der Tatsache, dass ich im Jahr nur 11x einen Beitrag an den Kindergarten zahle (Juli ist beitragsfrei), wurde der Zuschuss wie folgt berechnet:

11 * 218,18 €/Monat = 2.400 €/a --> 2,400 €/a / 12 = 200 €/Monat Zuschuss vom AG. Soweit so gut.

Nun aber, gibt es in Bayern künftig einen Zuschlag von 100 € auf die Gebühren durch das Bundesland. Ich weiß, das nun der Zuschuss durch den AG angepasst werden muss (wie auch bei jeder anderen Änderung der Betreuungskosten). Aber muss ich das umgehend machen? Mir geht es darum, dass ich zwar weiß, dass diese 100 €/Monat zwar irgendwann rückwirkend bis zum April gezahlt werden ... nur wann ist noch unklar.

Meine bisherigen Recherchen haben weiterhin ergeben, dass ich aus steuerlichen Gründen nachweisen muss, dass der durch den AG gezahlte Zuschuss innerhalb eines Jahres nicht höher sein darf, als der Betrag den ich selbst an den Kindergarten überweise. Jedoch bekomme ich ja in meinem Fall den ersten Zuschuss erst im Mai und nicht ab Januar. Zählt dann trotzdem das ganze Kalenderjahr? Wenn ja, müsste ich erstmal den Zuschuss durch den AG nicht anpassen müssen, da:

Zahlungen an den Kindergarten:

von Januar bis März : 3 * 218,18 € = 654,54 €

von April bis Dezember : 9 * 118,18 € = 1.063,62 € (inkl. Zuschlag durch das Bundesland)

Summe: 1.718,16 €

Zuschüsse durch den Arbeitgeber:

von Januar bis April: 4 * 0 € = 0 €

von Mai bis Dezember: 8 * 200 € = 1.600 €

Summe: 1.600 €

Somit ist der vom AG gezahlte Zuschuss bilanziell betrachtet niedriger als die gezahlten Gebühren an den Kindergarten im Jahr 2019. Kann man das so rechnen? Zählt hier wirklich das Kalenderjahr oder wird hier genau der exakte Zeitraum in dem ich den Zuschuss erhalten habe verglichen? Also vergleiche ich die Zahlungsvorgänge von Januar-Dezember oder von Mai-Dezember?

Oder anders gesagt ... wäre es auch möglich, dass mein AG im Jahr eine einzige Zahlung tätigt? Also bspw. die gezahlten 2.400 €/a, die ich an den Kindergarten gezahlt habe, als Einmalzahlung... bspw. im Dezember? Wenn das geht, müsste ja meine obige Rechnung auch rechtskonform sein ..

Besten Dank

Meistgelesene Fragen zum Thema Kindergartenzuschuss