Keller durch Starkregen geflutet, wer haftet für Schäden an Waschmaschine?

Moin Leute,

vor einiger Zeit hatten wir bei uns starken Regen und unser Keller wurde dabei geflutet. Meines Erachtens hätte der Vermieter sich mehr darum kümmern müssen, dass dieses nicht passiert, aber die sind ja bekanntlich sehr faul. Selbst meiner kassiert immer schön Miete und tut NIX.

Bei der Überschwemmung ist meine Waschmaschine leider kaputt gegangen, weil der Motor unten liegt und zum Glück nicht der gesamte Keller unter Wasser lag, ansonsten wären die anderen Waschmaschinen ebenfalls betroffen. (Kostenvoranschlag habe ich dem Vermieter bereits geschickt, da sich ein Techniker das angesehen hatte)

Meiner Hausratversicherung habe ich das gemeldet, die teilte mir aber mit, dass der Schaden nicht gedeckt sei, ich bräuchte eine Zusatzversicherung.

Mein Vermieter hat vor kurzem das Haus verkauft und meinte, seine Versicherung könne das auch nicht zahlen.

Ist es wirklich so, dassich auf den Kosten sitzen bleibe? Mein Vermieter ist ein ziemlicher Geier.. seitdem ich da wohne und vorher hatte er nie Sanierungsarbeiten erledigt und immer nur Geld kassiert und wenn wirklich mal was kaputt war, hat er einen günstigen Handwerker geschickt, der nicht mal gute Arbeit geleistet hat - das weiß ich, weil diese Dinge teilweise auch nach 1 - 2 Jahren erneut kaputt gingen.

Ich hoffe ihr habt eine Lösung für mich, denn mein alter Vermieter hat gerade 300.000 Euro für das Haus bekommen und versucht da schnell rauszukommen m.M.n.

Ebenso denke ich, er hat eine gewisse Sorgfaltspflicht und diese nicht erfüllt. Wie seht ihr das?

vermieter, Waschmaschine, Keller
Nachmieter nutzt während Kündigungsfrist meinen Keller?

Hallo an alle.

Ich habe heute meine Schlüsselübergabe für meine alte Wohnung gehabt.

Die Nachmieter haben ungelogen mein Kellerschloss aufgeknackt (in diesem Fall der Vater des Vor- und Nachmieters) und deren Sachen dort bereits eingestaut.

Das Mietverhältnis läuft bist zum 31.03.2022.

Mein Vormieter zu der Wohnung war tatsächlich der Bruder des Nachmieters.

Es wurden von ihnen damals schon die Sachen nicht aus dem Keller geholt, sodass ich nach Vereinbarung für den jetztigen Nachmieter die Sachen im keller ließ, da ich aufgrund eines Bandscheibenvorfalls diese nicht alleine tragen konnte.

Aber dies steht nicht zur Debatte, sondern der Einbruch in meinen Keller vor dem Ende der Kündigungsfrist.

Ich erlaubte etwaige Streicharbeiten gegen Ende Februar.

Über den Keller wurde lediglich vereinbart, dass die alten Sachen vom Bruder drin stehen bleiben dürfen und der Nachmieter sich um alles weitere kümmert.

Es wurde eingebrochen und ohne eine Mitteilung oder Vereinbarung Zeug in den Keller gestaut.

Der Vermieter hat davon auch erst heute erfahren.

Es war zwar nichts wichtiges mehr von mir drin, jedoch geht es mir ums Prinzip, dass einfach mein Schloss aufgebrochen wurde UND bereits Sachen reingestellt wurden.

Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich jetzt den zweiten Teil der bereits überwiesenen Miete noch zahlen muss, da der Kellerraum bereits ohne meine Zustimmung genutzt wird.

Kann mir jemand in diesem Fall weiterhelfen?

Eine Strafanzeige wäre doch zu 100 Prozentiger sicherheit angebracht, oder?

Mit freundlichen Grüßen

Daniel

Mietrecht, Recht, Nachmieter, Keller

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