Inkasso kosten berechtigt?

hallo zusammen,

folgendes Szenario: ein Essensbox Lieferant hatte eine offene Forderung gegen mich. In dem Moment war ich nicht in der Lage zu zahlen, dies hab ich ihnen im Schriftverkehr mitgeteilt. Die Kundenhotline teilte mir mit dies an die Zahlungsabteilung weiterzuleiten. Es kam jedoch nichts mehr von ihnen. 2 Wochen vergingen und ich erhielt einen Brief von einem Inkasso Unternehmen. Dieses Inkasso Unternehmen fordert neben der Hauptforderung von 45,47€ zzgl. 0,33€ Zinsen eine Inkasso Gebühr von 63,70€ (1,3x) wie auslagen von 12,74€. Diesem habe ich wiedersprochen da ich die Kosten für zu hoch empfand. Die Antwort Zitat: ,,Als ein im Rechtsdienstleistungsregister registriertes Inkassounternehmen sind wir bereits seit dem Inkrafttreten des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) zum 01.07.2008 berechtigt, die Vertretung unserer Mandanten im außergerichtlichen und gerichtlichen Mahnverfahren ohne Einschaltung eines Rechtsanwaltes zu übernehmen und unsere Kosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) zu berechnen.

 

Auch wenn nicht zu verkennen ist, dass in optischer Hinsicht bei geringen Hauptforderungen der Eindruck überhöhter Gebühren entstehen kann, so ist rechtlich entscheidend, dass auch der Gesetzgeber im Sinne eines ausgleichenden und solidarischen Gebührensystems eine pauschalierende, von einem durchschnittlichen Aufwand ausgehende Betrachtungsweise gewählt hat. Er hat zu Recht gerade nicht zwischen geringen Forderungen unter 100 € oder 200 € und höheren Forderungen entschieden, sondern ist im Gegenteil mit dem 2. KostRMoG zum 01.08.2013 gerade den umgekehrten Weg gegangen und hat die unterste Streitwertstufe von 300 € auf 500 € angehoben. Folglich erkennt der Gesetzgeber an, dass es einen Grundaufwand der Rechtsdienstleister gibt, der unabhängig von der Frage entsteht, ob die Forderung 10 € oder 100 € beträgt.

 

Die Erforderlichkeit der Beauftragung und die Rechtmäßigkeit von Inkassokosten (in Höhe einer 1,3 Geb. nach 2300 VV RVG) ist durch höchstrichterliche Rechtsprechung bestätigt: BGH, Beschluss vom 20.10.2005 (VII ZB 53/ 05) sowie BGH, Urteil vom 17.09.2015 (IX ZR 280 / 14, Beck RS 2015, 18666) sowie BGH, Entscheidung vom 29.06.2005 (NJW 05, 2991, 2994).

 

Die geltend gemachten Kosten unserer Beauftragung sind daher rechtlich nicht zu beanstanden und von Ihnen zu tragen.“

anschliessend wurde die Gesamtforderung von 122,24€ auf 132,31€ erhöht.

Bin ich dazu verpflichtet diese Kosten zu zahlen?

Danke im Voraus Mit freundlichen Grüßen

Inkasso, Recht, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Mahnung, Inkassogebühren
Auskunftskosten (Bonität) Inkasso rechtens?

Hallo zusammen,

ich hab leider etwas mit einer Zahlung verbockt und bin im Verzug. Nun habe ich ein Schreiben vom Inkasso erhalten, worin ich aufgefordert werde die offene Forderung zu begleichen. Ich bin bereit die Summe zu tilgen, jedoch sehe ich es nicht ein "Auskunftskosten gemäß §§ 280, 286 BGB" in Höhe von 27,00 Euro zu zahlen. Ich habe diesem Punkt auch schon schriftlich widersprochen und habe folgende Anmerkung erhalten:

Die Kosten für die Bonitätsauskunft (Auskunftskosten) haben Sie unter Verzugsgesichtspunkten ebenfalls zu ersetzen. Die Einholung einer Auskunft war in Ihrem Fall erforderlich, um die uns obliegende Schadensminderungspflicht zu erfüllen. Nur bei Kenntnis Ihrer aktuellen Bonität ist es uns möglich, die Maßnahmen zur Geltendmachung der Forderung individuell auf Ihre finanziellen Möglichkeiten hin auszugestalten. Das liegt letztlich in Ihrem eigenen Interesse, da nur so weitere Kosten durch nicht sinnvolle und kostenintensive Beitreibungsaktivitäten vermieden werden können.

Weiß jemand weiter wie ich hier am besten vorgehen kann? Ist eine Bonitätsauskunft in diesem Fall rechtens und überhaupt notwendig, oder handelt es sich hierbei nur um Phantasiegebühren bzw. um Privatvergnügen des Inkassos um an der Kostenschraube drehen zu können ? Bitte nur Antworten von Personen mit Fachwissen und keine Spekulationen! Besten Dank im Voraus.

Anwalt, Inkasso, Recht, Bonität, Inkassogebühren
Inkassokosten rechtens bei vergessenem Verwendungszweck?

Einen schönen Abend!

Folgendes Malheur ist mir widerfahren: Nachdem ich zu lange auf dem Parkplatz einer namhaften Supermarktkette parkte (14.03.), wurde ich mit einem Strafzettel bestraft. Ich wartete auf eine postalische Forderung und diese kam wenig später auch (14.04.).

Eine Strafe von 30,00 + 2,50 (Mahngebühr) + 4,00 (Ermittlungskosten) wurde mir zuteil. Diese überwies ich auch zugleich und dachte mir weiter nichts dabei (16.04.).

Etwa 3 Wochen später wurde mir ein Schreiben einer Inkasso-Firma zugeteilt, welche nun weitere 63,50 Euro forderte. Ich kontaktierte diese mit dringender Bitte um Klärung und nach einiger Zeit stelle sich heraus, dass ich den Verwendungszweck schlichtweg vergessen habe einzutragen. Das Geld wurde mir aber niemals zurück überwiesen (das hätte ich bemerkt und eine neue Überweisung angestoßen).

Nun hat mich die Inkasso-Firma erneut mit Bitte um Zahlung der Inkassokosten kontaktiert. Eine Forderungsaufstellung wurde mitgeschickt. Dort wurde die "Zahlung d. Sch. an Gläu." mit zum 16.04 datiert. Die Aufstellung listet 2x Inkassokosten und 1x dessen Stornierung auf.

Unter dem Strich fordern sie nun 27.00 Euro (22,50 Euro; 0,5 Geschäftsgebühr sowie 4,50 Euro; Telekommumikationsentgeltpauschale).

In der schriftlichen Begründung steht, dass Überschneidungen bedeutungslos werden, wenn Zahlungen erst nach Eintritt des Verzuges und bereits ein Inkassounternehmen eingeschaltet wurde.

Sind die geforderten 27 Euro rechtens? Soll ich diese überweisen?

Inkasso, Recht, Forderung, Strafe, Inkassogebühren
Dürfen die Inkassogebühren von dem ursprünglichen Betrag ermittelt werden, wenn eine Teilretoure erfolgt ist?

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich versuche die Situation so genau wie möglich zu erklären in der Hoffnung,dass es so ohne viel drum herum geklärt werden kann.
Im November letzten Jahres bestellte ich mehrere Sachen bei Nike über die Zahlungsmethode Klarna - später bezahlen. Von dieser Bestellung war ein Teil Geschenke und wurde in verschiedenen Größen bestellt.
Da die Rückgabefrist und die Zahlungsfrist knapp mit meiner Retoure war, versuchte ich die Rechnung gegen Gebühren bei Klarna zu verlängern. Dies klappte auch bei 3 von 4 Rechnungen.
Bei einer Rechnung habe ich das offensichtlich versemmelt, da diese dann an das COEO Inkassobüro übermittelt wurde.
Nun wusste ich auch nicht, dass ich bei einer Rückgabe Klarna und Nike Meldung geben muss. So wurde es mir jetzt zumindest erklärt das, dass der übliche Ablauf wäre.
Bei meiner Rückgabe setzte ich mich blöderweise mit Nike telefonisch in Kontakt und bat darum das meine Retoure vermerkt ist.
Kurze Zeit später bekam ich dann schon den ersten Brief von Coeo mit einer Kostenauflistung die wie folgt aussieht:
Hauptforderung : 106,46
Verzugszinsen : 0,59
Inkassokosten entsprechend einer 1,3 Geschaftsgebühr aus 106,46 : 58,50
Auslagenpausche analaog : 11,70
Gesamtsumme : 177,25
Nun ist mir bewusst, dass ich die Inkassokosten bezahlen muss und das es mit der Verlängerung der Rechnung blöd gelaufen ist.
Nur beträgt die Restforderung abzüglich meiner Retoure 47,68 + 71,08 Inkassogebühren was eine Gesamtforderung von 118,76 ergibt.
Auf Kontakt per Telefon und Email ergab sich nichts.
Die Zahlung wurde mehrmals verschoben aber die Antworten zwischen Nike Klarna und Coeo ergaben nur etwas wie das : " Der Kunde hatte einen alternativen Artikel zurückgegeben, der nicht aus seiner Bestellung stammt - Screenshot im Anhang "
Was so nicht stimmt, da mehrere Artikel zurückgeschickt wurden und einer nunmal Teil der an das Inkassobüro weitergeleiteten Rechnung ist.
Auf mein letztes Schreiben mit dem Nachfragen auf die erhöhten Kosten kam die Antwort : "Der Händler hat Ihnen am 26.02.2020 eine Retoure in Höhe von 58;78 gutgeschrieben, somit blieb ein Restanteil in Höhe von 47,68, welcher bislang unbezahlt ist.
Die dadurch enstandenen verzugbedingten Kosten haben zu Sie zu erstatten. Vor diesem Hintergrund sehen wir nun dem Zahlungsausgleich der hier gegenständlichen Forderung in Höhe von 118,76 bis zum 13.03.2020 entgegen.
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Kann es nun wirklich sein das diese Forderung trotz fristgemäßer Retoure gültig ist?
Einer der Mitarbeiter meinte auch zu mir am Telefon das diese Gebühren zu hoch sind per Email kommt dann aber die von mir zitierte Antwort.

Inkassounternehmen, Inkassogebühren
Amazon Infoscore Inkasso bezahlen?

Servus,

ich habe am 04.11.2019 ein Fahrradlicht bei Amazon bestellt, Lastschrift als Zahlung gewählt, leider hatte ich noch mein altes Konto angegeben (da ich nicht so oft bei Amazon bestelle) und hatte ich dann eine Nachricht erhalten mit der Bitte den offenen Betrag + 3 € Gebühren zu überweisen. Das habe ich natürlich eingesehen und dies überwiesen. In meinem Online-Banking-Account steht drin, das ich am 18.11.2019 überwiesen habe und das hatte ich Amazon auch mitgeteilt.

Leider konnten die den Betrag angeblich nicht finden. Ich hab dann natürlich Mahnungen erhalten und immer geantwortet, das ich schon überwiesen habe, konnte zu der Zeit noch keinen Kontoauszug schicken weil der immer erst am im nächsten Monat (Dezember) erstellt wird. Hab meine Bank natürlich angerufen und die meinten da keine Fehlermeldung kam ist der Betrag zu 100% angekommen.

Am 14.12.2019 hab ich dann von Infoscore eine Nachricht bekommen, das ich noch nicht überwiesen habe und jetzt zu den 16,46€ vom Fahrradlicht nochmal 27€ Inkasso-gebühren fällig werden. Ich war erstmal völlig überrumpelt, weil die beim Kundendienst von Amazon mir kurz zuvor noch im chat versichert hatten, ich solle mir keine Sorgen machen Blabla..

Naja ich hab nochmal Nachgeschaut meine Email mit meinem Kontoauszug ging am 07.12.2019 raus, ich hatte dann auch nochmal mit Amazons Rechnungsstelle telefoniert weil ich wieder ne Nachricht bekommen hab das der Betrag nicht gefunden wurde. Laut Amazon werden Beträge die nicht zugeordnet werden können binnen 14 Tagen an den Absender zurückgeschickt, ich habe natürlich nichts zurückerhalten. Die Krönung war dann das der Mitarbeiter mich beschuldigte im Verwendungszweck was falsch geschrieben zu haben und das der Auszug "saumäßig" unübersichtlich wäre (ein ganz normaler Auszug) und es sich um eine Standartabkürzung handelte (KREF). Auch dem Inkasso-unternehmen habe ich meinen Fall sofort geschildert und den Kontoauszug und eine Kopie der Email von Amazon mit IBAN und Verwendungszweck als Beleg. Auf wundersame weise wurde mein Geld dann am 20.12.19 doch gefunden und ich sollte nur noch die 27€ Inkassogebühren zahlen.

Nun terrorisieren die mich stetig mit Nachrichten, ich solle überweisen. Amazons Kundendienst hat mir mehrfach zugesichert, ich habe dort keine schuld mehr zu begleichen und verbindet mich immer mit dem Inkasso die sagen aber dann einer muss die 27 € zahlen und Amazon weigert sich.

Die Krönung war das Telefonat heute. Die Dame vom Kundendienst versicherte mir wieder ich muss nichts nachzahlen weder das Fahrradlicht noch Inkasso und wollte mir das schriftlich per Email bestätigen. Dann musste sie plötzlich etwas Rücksprechen und nach 5 min Warteschleife war ich wieder im Inkasso-Büro, wo der Mitarbeiter sagte, die Dame habe ihm gerade versichert das der Kunde und nicht Amazon die 27 € Zahlen muss. Ich hab an Amazon natürlich ne wutentbrannte email geschickt und weiß nicht was ich jetzt machen soll ? Anwalt? Verbraucherzentrale? Bezahlen?

Amazon, Inkassogebühren
Über 600€ Inkasso Gebühren?

Moin liebe Community,

Kurz zur Hintergrundgeschichte (Inkasso-Problem weiter unten): Am 10.07.2019 erhielt ich von meinem ehemaligen Stromlieferanten, der Stromio GmbH, eine "Mahnung vor Inkasso" mit einem offenen Betrag von 2.353,91 EUR, welchen ich für den Zeitraum 05.08.2017 - 31.01.2018 nachzahlen soll.

Da ich dies für doch etwas sehr übertrieben hielt, wo ich doch schon über 100€ monatlichen Abschlag gezahlt hatte, folgten diverse Telefonate mit dem Unternehmen und Recherchen meinerseits.

Es stellte sich heraus, dass ich dummerweise nie meine Zählerstände manuell abgelesen habe, sondern diese bis auf Ein- und Auszugsablesung maschinell geschätzt wurden.

Nichtsdestotrotz standen am Ende für knappe 17 Monate Belieferung etwa 14.000kWh auf der Uhr. Da ich dies immer noch nicht glauben konnte folgten weitere Gespräche mit Stromio und nach Absprache sollte ich mich mit meinem örtlichen Stromnetzbetreiber zwecks Zählerprüfung in Verbindung setzen.

Nach weiterem hin und her kam hier am Ende heraus, dass ich diese nicht beantragen könne, da ich nicht mehr Vertragspartner bin und dort auch nicht mehr wohnhaft.

Ich fand mich also damit ab, den Betrag zahlen zu müssen und kontaktierte noch einmal Stromio um über die Möglichkeit einer Ratenzahlung zu sprechen.

Zu diesem Zeitpunkt waren allerdings insgesamt bereits knapp 2 Monate vergangen und mir wurde mitgeteilt, dass der Fall mittlerweile an ein Inkassobüro abgegeben wurde.

Da ich vom betreffenden Büro, Tesch Inkasso, noch keinerlei Post bekommen hatte, kontaktierte ich diese umgehend telefonisch und nach deren Bitte auch per Mail, um
1. meine korrekten Kontaktdaten weiterzugeben und
2. nach einem Ratenzahlungsplan in Höhe von 100€ - 150€ zu fragen

Nun zum Hauptproblem:Neben der Hauptforderung von 2346,41€ und Zinsen in Höhe von 28,73€ soll ich nun noch ingesamt 613,00€ Gebühren an das Inkassobüro zahlen.

Die genauere Forderungsaufstellung sieht wie folgt aus:
2346,41€ Hauptforderung
28,73€ Zinsen
7,50€ Mahnauslagen des Gläubigers
2,70€ Adressermittlung
261,30€ Geschäftsgebühr
20,00€ Post- und Telekommunikationsentgeltpauschale
321,50€ Teilzahlungsvergleich

=2988,14€ Forderungsstand

Da mich neben diesen horrenden Gebühren auch noch die Klauseln im Teilzahlungsvergleich sehr abschrecken, steht die Überlegung im Raum hier doch einen Anwalt einzuschalten, oder anderweitig gegen die Forderung vorzugehen.
Der Teilzahlungsvergleich soll im übrigen innerhalb von drei Tagen nach Erhalt im Original zurückgesendet werden.

Da die ursprüngliche Forderung allerdings zumindest nicht ganz zu unrecht besteht, bin ich nicht ganz sicher wie in diesem Fall die beste Vorgehensweise / der nächste Schritt aussieht.

Bis hierhin vielen Dank fürs lesen! Was würdet ihr als nächstes tun?

Strom, Inkasso, Stromanbieter, stromkosten, Inkassobüro, Inkassounternehmen, Stromrechnung, Inkassogebühren

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